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Steuerberatung

EuGH stärkt Vorsteuerabzugsrecht - Auch für Holdinggesellschaften

Der EuGH stärkt in einem ak­tu­el­len Vor­la­ge­ver­fah­ren aus Ita­lien er­neut die Rechte von Un­ter­neh­mern im Hin­blick auf das Vor­steu­er­ab­zugs­recht. Na­tio­nale Vor­schrif­ten, die das Recht auf Vor­steu­er­ab­zug auf­grund als un­zu­rei­chend an­ge­se­he­ner Umsätze ver­sa­gen, ver­stoßen ge­gen die Neu­tra­lität der Mehr­wert­steuer und den Verhält­nismäßig­keits­grund- satz.

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