Mit seiner Entscheidung folgt der Bundesrat der Empfehlung seiner Ausschüsse, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Die Inhalte des Wachstumschancengesetzes werden nun nochmals neu verhandelt, so dass Regelungen wegfallen, modifiziert oder ggf. (im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen) neue Regelungen hinzukommen können.
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