Das Gesetzgebungsverfahren konnte infolge der Entscheidung des Bundesrats, seine Zustimmung zu verweigern, nicht in 2023 abgeschlossen werden. Der dazu angerufene Vermittlungsausschuss vertagte Ende 2023 die weitere Verhandlung. Diese soll laut Meldung des Bundesrats am 21.02.2024 stattfinden.
Einige Regelungen aus dem Wachstumschancengesetz, insb. steuerrechtliche Anpassungen infolge des MoPeG und Modifizierungen der Zinsschranke, wurden noch im Dezember 2023 in das Gesetzgebungsverfahren zum Kreditzweitmarktförderungsgesetz überführt und sind bereits in Kraft getreten (mehr dazu lesen Sie hier).
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