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Steuerberatung

Wachstumschancengesetz - Vermittlungsausschuss berät am 21.02.2024

Laut Mel­dung des Bun­des­rats ist vor­ge­se­hen, dass der Ver­mitt­lungs­aus­schuss am 21.02.2024 u. a. über das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz be­ra­ten wird.

Das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren konnte in­folge der Ent­schei­dung des Bun­des­rats, seine Zu­stim­mung zu ver­wei­gern, nicht in 2023 ab­ge­schlos­sen wer­den. Der dazu an­ge­ru­fene Ver­mitt­lungs­aus­schuss ver­tagte Ende 2023 die wei­tere Ver­hand­lung. Diese soll laut Mel­dung des Bun­des­rats am 21.02.2024 statt­fin­den.

Ei­nige Re­ge­lun­gen aus dem Wachs­tums­chan­cen­ge­setz, insb. steu­er­recht­li­che An­pas­sun­gen in­folge des Mo­PeG und Mo­di­fi­zie­run­gen der Zins­schranke, wur­den noch im De­zem­ber 2023 in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Kre­ditz­weit­marktförde­rungs­ge­setz überführt und sind be­reits in Kraft ge­tre­ten (mehr dazu le­sen Sie hier).

Mehr zum ur­sprüng­lich vor­ge­se­he­nen In­halt des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes fin­den Sie hier.

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