Beitrag "Warenführer i.S.d. Art. 96 Abs. 2 ZK ist jede Person, die die Beförderung von dem externen gemeinschaftl. Versandverfahren unterliegenden Waren tatsächlich durchführt, die Beförderung angenommen hat und weiß, dass die Waren dem Verfahren unterliegen, Kurzanalyse zu EuGH vom 21.12.2016, Rs. C-547/15" von Eva Rehberg und Dr. Fabienne Boulanger, erschienen in EU-UStB 2017, S. 15.
Indirekter Zollvertreter als Einfuhrumsatzsteuerschuldner?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte darüber zu entscheiden, ob die Person, die im eigenen Namen aber für Rechnung eines anderen eine Zollanmeldung abgibt (sog. indirekter Zollvertreter), gesamtschuldnerisch auch mit dem vertretenen Schuldner für die entstandene Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) haftet. ...lesen Sie mehr