Bis zu diesem Zeitpunkt haben Unternehmen noch Zeit, sich auf die neuen Bestimmungen einzustellen. Datenschutzbehörden dürfen erst danach Sanktionen verhängen.
Ziele und Anwendungsbereich der DSGVO
Ziel der DSGVO ist es, in der gesamten EU ein einheitliches Datenschutzniveau zu schaffen. Bislang hatte jeder Mitgliedsstaat seine eigenen Datenschutzregelungen, die nur zum Teil auf EU-Recht beruhten. Die Digitalisierung macht aber vor Landesgrenzen nicht Halt, so dass die unterschiedlichen Anforderungen nationaler Gesetze für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ein Problem darstellen. Die DSGVO soll diesen Zustand beheben und vor allem einheitliche Regelungen und Wettbewerbsbedingungen für die Datenverarbeitung gewährleisten. Die DSGVO gilt für datenverarbeitende Stellen mit Sitz in der EU, aber auch für solche ohne Sitz in der EU, die sich an betroffene Personen in der EU richten.
Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten. Das sind sämtliche Daten, anhand derer man eine natürliche Person („betroffene Person“) identifizieren kann. Die DSGVO richtet sich an öffentliche Stellen wie auch an alle natürlichen und juristischen Personen („Verantwortliche“ und „Auftragsverarbeiter“), die personenbezogene Daten verarbeiten. „Verarbeitung“ ist beispielsweise das Erheben, Erfassen, die Organisation, Speicherung, Veränderung, Verwendung, Übermittlung, und auch die Löschung von Daten – kurz gesagt: jeder Vorgang, der personenbezogene Daten betrifft. Jedes Unternehmen hat eine Vielzahl solcher Daten: Exemplarisch seien hier Mitarbeiter- und Kundendaten genannt, aber auch Lieferanten und Geschäftskontakte enthalten oft einen Personenbezug.
Neue Rechenschaftspflicht für datenverarbeitende Unternehmen
Die DSGVO bestimmt zahlreiche konkrete Pflichten, die Unternehmen erfüllen müssen. Diese Aufgaben und Verantwortlichkeiten entsprechen teilweise den bisherigen Regelungen des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes, sind aber in weiten Teilen anders bzw. neu.
Verantwortliche, also z. B. die Unternehmen, sind nunmehr für die Einhaltung dieser Datenschutzvorgaben rechenschaftspflichtig, müssen also deren Einhaltung nachweisen. Sie müssen zwingend ihre Prozesse so einrichten und dokumentieren, dass den Datenschutzbehörden die datenschutzkonforme Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten nachgewiesen werden kann.
Konkreter Handlungsbedarf
Der Anpassungsbedarf muss bei jedem Unternehmen individuell ermittelt werden. Jedoch sollten Unternehmen mindestens folgende Themen angehen:
- Verträge zur Auftragsverarbeitung (mit Dienstleistern) anpassen bzw. abschließen,
- Verarbeitungsverzeichnis anpassen bzw. erstellen,
- Datenschutz-Folgeabschätzungen durchführen,
- technische und organisatorische Maßnahmen anpassen bzw. einrichten,
- Informationen für Betroffene bereitstellen bzw. anpassen,
- interne Prozesse einrichten, um die Betroffenenrechte zu erfüllen,
- Datenschutzbeauftragten bestellen,
- interne Prozesse für Meldungen von Datenschutzverstößen einrichten,
- Datenschutzmanagementsystem anpassen bzw. einrichten,
- Mitarbeiter schulen.
- Schutzbedarf der verarbeiteten personenbezogenen Daten ermitteln
- Risiken für personenbezogene Daten analysieren und bewerten
- Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten definieren und umsetzen
- Ergebnisse dokumentieren
Deutlich erhöhte Bußgelder
Eine ganz wesentliche Änderung im Verhältnis zur bisherigen Rechtslage besteht darin, dass die Sanktionsmöglichkeiten für Datenschutzverstöße enorm erweitert werden. Die Datenschutzbehörden können bzw. müssen „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Geldbußen verhängen. Die DSGVO sieht hierfür einen deutlich erhöhten Bußgeldrahmen von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens bzw. des Konzernverbundes vor.
Fazit
Unternehmen sollten nicht nur, sondern müssen ihre Datenverarbeitungsprozesse zwingend an der DSGVO und dem neuen BDSG ausrichten. Gelingt das nicht, ist ab dem 25.5.2018 nicht nur mit hohen Geldbußen zu rechnen, sondern es können auch Imageschäden in einer deutlich sensibilisierten Öffentlichkeit drohen.