Um die Folgen der Corona-Pandemie für die deutsche Wirtschaft abzufedern und die Zukunftsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken, hat die Regierungskoalition in Berlin ein milliardenschweres Paket geschnürt.
Mit enormer Geschwindigkeit sind dabei die ersten steuerlichen Maßnahmen ausgearbeitet worden. Diese sind bereits mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz noch im Juni umgesetzt worden. Weiterhin sind zwischenzeitlich finanzielle Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Kraft getreten.
In unserem kostenfreien Webinar erläutern wir Ihnen, mit welchen steuerlichen Maßnahmen der Gesetzgeber Unternehmen über die Krisenzeit hinweghelfen will, wenn auch deren praktische Umsetzung derzeit noch einige Fragen aufwirft. Zudem gehen wir auf die gerade in Kraft getretenen Vorschriften zur Überbrückungshilfe für KMU ein, die finanzielle Zuschüsse bis zu 150.000 Euro vorsehen.
INHALTE:
- Erweiterung des Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021
- Vorgezogene Berücksichtigung eines vorläufigen Verlustrücktrags für 2020
- Möglichkeit der degressiven AfA bei beweglichen Anlagegütern
- Verlängerte Reinvestitionsfristen bei der 6b-Rücklage
- Höherer Freibetrag bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung
- Dienstwagenbesteuerung bei Elektrofahrzeugen
- Eckpunkte der Überbrückungshilfe für KMU
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher. Nach der Registrierung über den oben links genannten GoToWebinar Anmeldelink werden Ihnen die Zugangsdaten zu diesem Webinar automatisch zugesandt.
Das Webinar ist kostenfrei.