Seit Juli 2020 sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen der Finanzverwaltung zu melden. Die neue Verpflichtung beruht auf EU-rechtlichen Vorgaben. Erste Mitteilungen sind bereits seit dem 1. Juli 2020 erfolgt.
Welche Gestaltungen als meldepflichtig eingestuft werden, gibt der Gesetzgeber in einem umfassenden Katalog von Kennzeichen (sog. Hallmarks) vor. Leider lassen sich daraus keine hinreichend klaren Kriterien ableiten, so dass zahlreiche praxisrelevante Anwendungsfragen offenbleiben. Ein Teil dieser Unklarheiten wurde nunmehr mit dem am 29. März 2021 veröffentlichten finalen BMF-Schreiben beseitigt.
In der Praxis ist es dringend angezeigt, im Unternehmen bzw. Konzern unter Berücksichtigung der nun vorliegenden Auffassung der Finanzverwaltung Vorkehrungen zu treffen. Ziel sollte es sein, meldepflichtige Gestaltungen zu identifizieren und die geforderten Informationen mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand übermitteln zu können.
Was getan werden kann, welche Erfahrungen aus den ersten Meldungen von grenzüberschreitenden Gestaltungen gewonnen wurden und wie Sie Vorkehrungen für die fortlaufende Einhaltung der Meldepflichten im Unternehmensalltag treffen sollten, erläutern wir Ihnen im Rahmen unseres Webinars.
Inhalte:
- Kurzer Überblick zu DAC 6
- Alltägliche Sachverhalte aus dem Unternehmen: Wo lauert eine Mitteilungspflicht?
- Implikationen für die Tax Compliance
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Die Teilnahme ist kostenfrei.