Zum 09.09.2021 tritt die Novellierung der bisherigen Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 in Kraft und führt für betroffene Unternehmen zu Handlungsbedarf. In der bisher geltenden Fassung waren für alle EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen bei der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt. Hierbei handelt es sich um Güter, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind (bspw. bestimmte Chemikalien, Maschinen, Werkstoffe, aber insbesondere auch Software und Technologien).
Die Neufassung ist bereits seit dem 11.06.2021 im Amtsblatt der Europäischen Union als Verordnung (EU) 2021/821 veröffentlicht. Sie bedient sich zwar weiterhin der Systematik der bisherigen Dual-Use-Verordnung, jedoch werden wesentliche Neuerungen eingeführt, insbesondere für die Exporte technischer Unterstützung und bestimmter Überwachungstechnologien sowie den Genehmigungsarten und Verfahrenserleichterungen. Im Rahmen unseres Webinars beleuchten wir die wesentlichen Neuerungen praxisbezogen.
Damit haben alle Unternehmen, die von der Exportkontrolle betroffen sind, die Möglichkeit, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen und die unternehmensinternen Kontroll- und Dokumentationsprozesse entsprechend anzupassen.
Inhalte:
- Systematik der Neufassung
- Inhaltliche Neuerungen
- Ausfuhren im Rahmen technischer Unterstützung
- Ausfuhren bestimmter Überwachungstechnologien
- Genehmigungsarten und Verfahrenserleichterungen
- Internal Compliance Programme ICP
- Mögliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
- Zeit für Ihre Fragen
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Ihre Fragen und Anmerkungen senden Sie gerne vorab unter Nennung des konkreten Webinars an: hh-veranstaltungen@ebnerstolz.de