Im Rahmen einer üblichen Geschäftstätigkeit sind Geschenke, Einladungen und andere Zuwendungen Ausdruck eines höflichen Umgangs miteinander. So gehört es in der täglichen unternehmerischen Praxis selbstverständlich dazu, Geschäftspartner zum Essen einzuladen und ihnen anlassbezogen kleine Geschenke zukommen zu lassen.
Von einem Geschäftsessen, über Abendveranstaltungen bis hin zu mit Reisen verbundenen Produktvorstellungen werden Zuwendungen unter dem Begriff „Hospitality“ zusammengefasst. Diese Vorgehensweise hat jedoch ihre Grenzen und kann vor dem Hintergrund der Verschärfung des deutschen Korruptionsstrafrechts in den letzten Jahren heute deutlich schneller als noch zu früheren Zeiten in einer Strafbarkeit münden.
Die Abgrenzung zwischen Höflichkeit und strafrechtlich relevanter Korruption stellt Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – täglich vor Herausforderungen.
Gerne laden wir Sie zu unserem kostenfreien Webinar ein, bei dem Ihnen unsere in den Bereichen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwältinnen Berna Körpinar-Häger, LL.M., und Annika Hecker, LL.M., zeigen, wo diese Grenzen nach Auffassung der Staatsanwaltschaften und Gerichte liegen.
Erfahren Sie, wie Sie sich als Unternehmensverantwortliche sowie Mitarbeitende im Alltag dauerhaft davor schützen können, in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten und den Vorwürfen der Korruption ausgesetzt zu sein.
Inhalte:
- Grundlegendes zum Themenbereich
- Einführung in das Korruptionsstrafrecht
- Hospitality vor dem Hintergrund der einzelnen Korruptionstatbestände
- Praxisfragen und Handlungsempfehlungen
Die Webinare werden mit GoToWebinar durchgeführt. Die Teilnehmer benötigen einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie alternativ auch über die telefonische Einwahl in die Konferenz.
Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei.