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Einladungen und Geschenke vor dem Hintergrund des Korruptionsstrafrechts - Wo liegen die strafrechtlichen Grenzen?

Im Rah­men ei­ner übli­chen Ge­schäftstätig­keit sind Ge­schenke, Ein­la­dun­gen und an­dere Zu­wen­dun­gen Aus­druck ei­nes höfli­chen Um­gangs mit­ein­an­der. So gehört es in der tägli­chen un­ter­neh­me­ri­schen Pra­xis selbst­verständ­lich dazu, Ge­schäfts­part­ner zum Es­sen ein­zu­la­den und ih­nen an­lass­be­zo­gen kleine Ge­schenke zu­kom­men zu las­sen.

Von einem Ge­schäfts­es­sen, über Abend­ver­an­stal­tun­gen bis hin zu mit Rei­sen ver­bun­de­nen Pro­dukt­vor­stel­lun­gen wer­den Zu­wen­dun­gen un­ter dem Be­griff „Hos­pi­ta­lity“ zu­sam­men­ge­fasst. Diese Vor­ge­hens­weise hat je­doch ihre Gren­zen und kann vor dem Hin­ter­grund der Ver­schärfung des deut­schen Kor­rup­ti­ons­straf­rechts in den letz­ten Jah­ren heute deut­lich schnel­ler als noch zu früheren Zei­ten in ei­ner Straf­bar­keit münden.

Die Ab­gren­zung zwi­schen Höflich­keit und straf­recht­lich re­le­van­ter Kor­rup­tion stellt Un­ter­neh­men – un­abhängig von ih­rer Größe – täglich vor Her­aus­for­de­run­gen.

Gerne la­den wir Sie zu un­se­rem kos­ten­freien Webi­nar ein, bei dem Ih­nen un­sere in den Be­rei­chen Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht er­fah­re­nen Rechts­anwältin­nen Berna Körpinar-Häger, LL.M., und An­nika He­cker, LL.M., zei­gen, wo diese Gren­zen nach Auf­fas­sung der Staats­an­walt­schaf­ten und Ge­richte lie­gen.

Er­fah­ren Sie, wie Sie sich als Un­ter­neh­mens­ver­ant­wort­li­che so­wie Mit­ar­bei­tende im All­tag dau­er­haft da­vor schützen können, in den Fo­kus der Er­mitt­lungs­behörden zu ge­ra­ten und den Vorwürfen der Kor­rup­tion aus­ge­setzt zu sein.

In­halte:

  • Grund­le­gen­des zum The­men­be­reich
  • Einführung in das Kor­rup­ti­ons­straf­recht
  • Hos­pi­ta­lity vor dem Hin­ter­grund der ein­zel­nen Kor­rup­ti­ons­tat­bestände
  • Pra­xis­fra­gen und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen

Die Webi­nare wer­den mit Go­To­We­bi­nar durch­geführt. Die Teil­neh­mer benöti­gen einen PC mit In­ter­net­an­schluss. Den Ton er­hal­ten Sie al­ter­na­tiv auch über die te­le­fo­ni­sche Ein­wahl in die Kon­fe­renz.

Die Teil­nahme ist für Sie kos­ten­frei.