In der Wirtschaft wird seit Langem gefordert, die Besteuerung der Personengesellschaft durch eine Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer an die Kapitalgesellschaftsbesteuerung anzugleichen.
Diesem Ziel nähert sich der vom Bundeskabinett jüngst verabschiedete Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)“. Das Gesetz würde nach derzeitiger Planung zum 1.1.2022 in Kraft treten und Personenhandelsgesellschaften sowie Partnerschaftsgesellschaften offen stehen.
Da die Ausübung der Option nur im Voraus möglich sein soll, sollten vor allem betroffene Gesellschafter die Vor- und Nachteile der Option frühzeitig abwägen und ihre Voraussetzungen kennen.
Wir erläutern Ihnen, welche Pläne der Gesetzgeber mit dem aktuellen Entwurf verfolgt. Des Weiteren stellen wir Ihnen die wesentlichen Chancen und Risiken des Optionsmodells sowie die derzeit noch offenen Fragen dar.
Inhalte:
- Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens (aktuelle Defizite in der Personengesellschaftsbesteuerung)
- Ausgestaltung der Option im aktuellen Gesetzesentwurf
- Ausblick zum weiteren Gesetzgebungsverlauf
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