Im Rahmen einer üblichen Geschäftstätigkeit sind Geschenke, Einladungen und andere kleinere Zuwendungen Ausdruck eines höflichen Umgangs miteinander. So gehört es in der täglichen unternehmerischen Praxis selbstverständlich dazu, Geschäftspartner zum Essen einzuladen und ihnen anlassbezogen kleine Geschenke zukommen zu lassen - dies gilt gerade in der Weihnachtszeit. Von einem Geschäftsessen, über Abendveranstaltungen bis hin zu Fortbildungen werden Zuwendungen unter dem Begriff „Hospitality“ zusammengefasst. Diese Vorgehensweise hat jedoch ihre Grenzen und kann vor dem Hintergrund der Verschärfung des deutschen Korruptionsstrafrechts in den letzten Jahren heute deutlich schneller als noch zu früheren Zeiten in einer Strafbarkeit münden. Die Abgrenzung zwischen Höflichkeit und strafrechtlich relevanter Korruption stellt Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – täglich vor Herausforderungen. Insbesondere zur Weihnachtszeit herrscht bei Verantwortlichen und Mitarbeitern häufig verstärkt Unsicherheit.
Der ehemalige Staatsanwalt und nun Partner bei Ebner Stolz in Köln, Philipp Külz (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Zert. Berater für Steuerstrafrecht) zeigt gemeinsam mit Rechtsanwältin Christina Odenthal (Zert. Beraterin für Steuerstrafrecht) und Counsel bei Ebner Stolz in Köln, wo diese Grenzen nach Auffassung der Staatsanwaltschaften und Gerichte liegen. Zudem gehen die Referenten darauf ein, wie Sie sich als Unternehmensverantwortliche sowie Mitarbeiter im Alltag dauerhaft davor schützen können, in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten und den Vorwürfen der Korruption ausgesetzt zu sein.
Inhalte:
- Derzeitige Verfolgungspraxis der Ermittlungsbehörden
- Einleitende Ausführungen zum Themenbereich
- Aktuelle Entwicklungen im Korruptionsstrafrecht
- Einführung in das Korruptionsstrafrecht
- Hospitality vor dem Hintergrund der einzelnen Korruptionstatbestände
- Besonderheiten bei Geschäftstätigkeit im Ausland
- Handlungsempfehlungen
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