Am 15.03.2024 stimmte eine ausreichende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten unter Enthaltung Deutschlands dem politisch umkämpften Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu.
Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen in Europa, künftig ihre Lieferketten auf Umwelt- und insb. Arbeitspraktiken zu überprüfen, um die Menschenrechtslage zu verbessern, Umweltbelange zu schützen und die internationalen Klimaschutzziele voranzutreiben. Im April 2024 wird das EU-Parlament der Richtlinie zustimmen, die dann 20 Tage später in Kraft treten und von den EU-Mitgliedstaaten binnen zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen ist.
Unabhängig davon ist das in Deutschland bereits bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nunmehr seit einem Jahr vollumfänglich in Kraft getreten. Es findet Anwendung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Nun liegen erste praktische Erfahrungen zu dem LkSG vor. Im Rahmen dieses Webinars geben wir Ihnen aktuelle Hinweise zu den regulatorischen Anforderungen des LkSG, deren Umsetzung sowie die Weiterentwicklung in der Praxis. Abschließend möchten wir Ihnen den Entwurf der CSDDD dem deutschen LkSG gegenüberstellen und auf die künftig hinzukommenden Verschärfungen hinweisen.
Inhalte:
- Umsetzung der Berichterstattung im Kontext mit dem LkSG
- Erfahrung zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten des LkSG (Umgang seitens der BAFA und aus Sicht des Unternehmens)
- Update zur europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und Vergleich mit dem bestehenden nationalen Recht
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Die Teilnahme ist kostenfrei.