Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes beschlossen. Danach müssen alle Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitern eine unternehmensinterne Meldestelle implementieren.
Hierbei gibt es zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten; zudem muss jedes Unternehmen einzelfallbezogene Entscheidungen treffen, die nicht selten ein erhebliches Hintergrundwissen und Praxiserfahrungen mit internen Meldestellen voraussetzen.
Daher stellt das Gesetz insbesondere den Mittelstand vor eine echte Herausforderung.
Wir laden Sie herzlich zu unserem Webinar ein, in dem unsere Experten aus den Bereichen Compliance/Wirtschaftsstrafrecht und Arbeitsrecht Ihnen erläutern, welche Anforderungen auf Sie zukommen, wie Sie ein solches Hinweisgebersystem gesetzeskonform umsetzen und auf welche Weise eingehende Meldungen durch Sie als Arbeitgeber oder einen Dritten zu bearbeiten sind.
Inhalte:
- Rechtliche Anforderungen an Hinweisgebersysteme und ihre Implementierung
- Welche Entscheidungen sind durch Unternehmen zu treffen?
- Rechtssicherer Umgang mit eingehenden Meldungen
- Melde- und Anzeigepflichten
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Die Teilnahme ist kostenfrei.