Noch kurz vor Jahresende gab es für Geschäftsführer von haftungsbeschränkten Unternehmen eine wichtige Neuerung: Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG, verlangt ab sofort die Implementierung eines Risiko- und Krisenfrüherkennungssystems.
Die bisher bereits explizit für Aktiengesellschaften geltende Anforderung, bestandsgefährdende Risiken durch ein System zur Krisenfrüherkennung zu überwachen und zu managen, wurde damit rechtsformübergreifend für alle haftungsbeschränkten Rechtsformen, d. h. GmbH und GmbH & Co. KG, kodifiziert. Nunmehr besteht insbesondere die Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement. Konkret müssen die Geschäftsführer fortlaufend Entwicklungen im Blick behalten, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Werden derartige Entwicklungen erkannt, müssen die Geschäftsführer geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen Bericht erstatten. Wie genau Geschäftsführer diesen Pflichten im Einzelfall nachkommen und dies in das allgemeine System zum Risikomanagement integrieren müssen, ist von Größe, Branche, Struktur und Rechtsform des jeweiligen Unternehmens abhängig.
In unserem Webinar helfen wir Ihnen, den rechtlichen Rahmen zu verstehen. Dabei differenzieren wir zwischen den unterschiedlichen Begrifflichkeiten des Risikomanagements, der Risikofrüherkennung sowie der Krisenfrüherkennung und geben konkrete und pragmatische Tipps für die Umsetzung.
INHALTE:
- Überblick über die Gesetzgebung rund um § 1 StaRUG: Anwendungsbereich, wesentliche Regelungen und Pflichten für die Geschäftsführer, Rechtsfolgen bei Unterlassen
- Auswirkungen des § 1 StaRUG auf die Praxis: Anforderungen an ein Risiko- und Krisenfrüherkennungssystem, insbesondere Konzeptionierung, Implementierung und Dokumentation sowie Steuerung von bestandsgefährdenden Risiken
- Ergreifen von zusätzlichen Maßnahmen bei (wahrscheinlichen) Anzeichen von unternehmensgefährdenden Entwicklungen: Erstellen einer Liquiditätsplanung, Konzipierung von Gegenmaßnahmen etc.
Das eineinhalbstündige Webinar richtet sich an Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte sowie Beiräte und alle Interessierten.
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl oder über Lautsprecher. Nach der Anmeldebestätigung werden Ihnen die Zugangsdaten zu dem Webinar automatisch zugesandt.
Das Webinar ist kostenfrei.