Stromkostenintensive Unternehmen sehen sich mit deutlich steigenden Kosten konfrontiert. Zum einen schlagen aktuelle Teuerungen im gesamten Energiesektor, zum anderen CO2-Kosten zu Buche, die die Stromerzeuger an die Stromabnehmer weiterbelasten.
Unternehmen mit Produktionsprozessen, die einem besonders stromkostenintensiven Sektor oder Teilsektor angehören, werden dabei durch die Strompreiskompensation - in Abhängigkeit von ihrem Stromverbrauch - entlastet.
Soll eine Strompreiskompensation für 2021 in Anspruch genommen werden, ist bis 30.09.2022 ein Beihilfeantrag, dem eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers beizufügen ist, zu stellen. Dabei sind für 2021 einige einschneidende Neuerungen zu beachten, wie z. B. das Absinken der Beihilfeintensität von 85 auf 75 %, die Kürzung der begünstigten Sektoren und Erweiterung der begünstigten Teilsektoren, die Einführung einer ergänzenden Beihilfe sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.
In unserem Webinar gehen wir detailliert darauf ein, was im Antragsverfahren 2022 zu beachten ist. Basierend auf unserer jahrelangen Erfahrung bei der Prüfung von Anträgen auf Strompreiskompensation weisen wir Sie auf praktische Herausforderungen hin und stehen für Ihre Fragen zu Verfügung.
Inhalte:
- Neuerungen im Antragsverfahren 2022
- Antragsvoraussetzungen und beihilfeberechtigte (Teil-)/Sektoren
- Beihilfehöhe und ergänzende Beihilfe
- Ökologische Gegenleistungen
- Ablauf und Unterstützung durch Ebner Stolz
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Die Teilnahme ist kostenfrei.