Unternehmen müssen sich mit weit reichenden Verschärfungen im Hinblick auf die Transparenzvorschriften auseinandersetzen. Bisher war das deutsche Transparenzregister als sog. Auffangregister ausgestaltet.
Danach war eine Meldung des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister in der Regel entbehrlich, soweit bereits ausreichende Registerpublizität vorlag.
Mit der GwG-Novelle 2021 wurde das Transparenzregister nun aber zu einem Vollregister umgestellt. Die Konsequenz: Nahezu jede deutsche Gesellschaft und Stiftung sowie bestimmte ausländische Gesellschaften, die direkt oder indirekt Grundeigentum in Deutschland erwerben, müssen nun ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden. Der Handlungsbedarf ist groß, denn die GwG-Novelle 2021 ist bereits zum 01.08.2021 in Kraft getreten. Verstöße gegen die neuen Meldepflichten können empfindlich sanktioniert werden!
Erfahren Sie in unserem Webinar welche Mitteilungspflichten auf registereingetragene Rechtseinheiten im Hinblick auf die Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten zukommen und ab wann was zu melden ist.
Inhalte:
- Überblick über Rechtsgrundlagen und die Verwaltungsauffassung des Bundesverwaltungsamts
- Empfehlungen zur Einhaltung der geldwäscherechtlichen Meldepflichten
- Vermeidung von Verstößen und daraus resultierender Sanktionen (Bußgelder, sowie Naming und Shaming)
- Ausblick zu weiteren Entwicklungen der Rechtsgrundlagen
- Aufklärung verbreiteter Missverständnisse zum aktuellen Thema
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Die Teilnahme ist kostenfrei.