Im Bereich Verteidigung wurden weitere Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use Güter) und damit verbundener Dienstleistungen verhängt. Im Energiesektor gilt ein Verbot für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung und die Ausfuhr von Gütern und Technologien, die bei der Ölraffination verwendet werden.
Weiter wurde ein Ausfuhrverbot für Luft- und Raumfahrt-Güter und die zugehörige Technologie beschlossen, ebenso ist die Erbringung von technischer Hilfe und Dienstleistungen in diesem Bereich untersagt. Darüber hinaus dürfen russische Flugzeuge nicht im Hoheitsgebiet der Union starten, landen oder dieses Gebiet überfliegen.
Im Bereich der Finanzen werden die Beschränkungen für Russland ebenfalls ausgeweitet. Betroffen ist insbesondere der Zugang zu den Kapitalmärkten für russische Organisationen. Verboten ist die Börsennotierung staatseigener russischer Unternehmen und der Verkauf auf EURO lautender Wertpapiere an russische Kunden. Weiter sollen die Finanzflüsse aus Russland in die EU dadurch eingeschränkt werden, dass ein Transaktionsverbot mit der russischen Zentralbank verhängt wurde.
Hinweis: Für Unternehmen gilt es nun zu prüfen, ob sie durch die geänderten Verordnungen betroffen sind und unter welchen Voraussetzungen bereits geschlossene Verträge noch erfüllt werden dürfen.
Zu bereits zuvor beschlossenen Sanktionen lesen Sie hier.