Als Antwort auf die seit einem Jahr fortwährenden rechtswidrigen Kriegshandlungen Russlands, welche weiterhin auch gezielt auf Zivilisten und zivile Infrastrukturen gerichtet werden, wurden am 25.02.2023 im Amtsblatt der EU erneut umfangreiche Restriktionen veröffentlicht, die jeweils zum 25.02.2023 und zum 26.02.2023 in Kraft getreten sind.
Es gelten neue Ausfuhrbeschränkungen und -verbote für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder fortgeschrittener Technologie, die zur Verwendung militärischer Handlungen genutzt werden können (bspw. elektronische Komponenten geeignet für die Anwendung in Drohnen, Fahrzeugen, Hubschraubern, bestimmte Seltenen Erden, Wärmebildkameras). Die Ausfuhrverbote gelten auch für industrielle Güter, die sich unter anderem für den militärischen Sektor nutzen lassen (bspw. Ferngläser, Gabelstapler, Kompasse, Krane, Lastkraftwagen, Maschinen zur Metallbearbeitung, Pumpen, Radargeräte, Sattelauflieger, Stromerzeugungsaggregate, Triebwerke, Turbinen). Auch wurden Einfuhrverbote auf Güter, mit denen Russland bisher weiterhin hohe Gewinne erwirtschaftet konnte, verhängt (bspw. Bitumen, Kohlenstoff, Mineralwachse, Synthetischer Kautschuk). Zusätzlich wurde das Sendeverbot auf zwei weitere russische Medien ausgeweitet und im Finanzsektor drei weitere Großbanken mit Sanktionen belegt (Verordnung (EU) 2023/427 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014).
Darüber hinaus wurden knapp 120 weitere Personen und Organisationen von den Sanktionslisten erfasst (Verordnung (EU) 2023/426 zur Änderung der VO (EU) Nr. 269/2014 sowie Verordnung (EU) 2023/429 zur Änderung der VO (EU) Nr. 269/2014).
Das Ziel der angepassten Sanktionen ist die finanzielle und wirtschaftliche Schwächung Russlands, um eine Erschöpfung dessen Kriegsarsenals für weitere Angriffe gegen die Ukraine zu erzielen. Ebenfalls wird verstärkt der Druck auf Russlands Propagandamaschinerie und gegen diejenigen, die versuchen die Sanktionen zu umgehen, erhöht.
Hinweis: Unternehmen, die nach wie vor Geschäfte mit russischen Vertragspartnern betreiben, müssen erneut zahlreiche zusätzliche Beschränkungen und Verbote beachten. Betroffenen Unternehmen wird weiterhin geraten, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Russland, vor allem in Bezug auf ihr Warenportfolio und die involvierten Geschäftspartner, auf Einhaltung der aktuellen Sanktionen zu überprüfen.