Seit Veröffentlichung ihres Action Plans ‚Financing Sustainable Growth‘ im März 2018 treibt die EU-Kommission mit zunehmendem Tempo die Regulierung des privaten Finanzsektors im Bereich Nachhaltigkeit bzw. Environment, Social Governance - kurz: ESG - voran. Ziel ist es, durch diese Regulierungsmaßnahmen privates Kapital in den Nachhaltigkeitssektor, insbesondere den Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit zur Förderung des Klimaschutzes, zu lenken. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt hier an erster Stelle die EU-Taxonomie-Verordnung, die den Rahmen eines einheitliches Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten festlegt. Von besonderer Relevanz ist auch die Offenlegungsverordnung, die nachhaltigkeitsorientierte Transparenzvorschriften insbesondere für den Finanzvertrieb enthält. Weitere wichtige nachhaltigkeitsorientierte Ergänzungen sind auch für u.a. die Bereiche AIFMD und MiFID II vorgesehen. All diese Maßnahmen sind in das European Green Deal-Gesamtpaket eingebettet, das den umfassenden Fahrplan der EU Kommission für die Umgestaltung der EU-Wirtschaft für eine nachhaltige Zukunft enthält. Insbesondere sowohl die Taxonomie-Verordnung als auch die Offenlegungs-Verordnung werden durch eine ganze Reihe technischer Detailregulierungen unterstützt, die in den kommenden Jahren erst noch verabschiedet werden und in Kraft treten sollen. Obgleich die EU Nachhaltigkeitsregulierung nicht abgeschlossen ist, sondern noch relativ am Anfang steht, lassen bereits die vorliegenden grundlegenden Regulierungsmaßnahmen erkennen, dass das Thema Nachhaltigkeit in Zukunft zu den wichtigen Parametern der Finanzproduktestrukturierung und des Finanzvertriebs gehören wird.
Lesen Sie den vollständigen Artikel in Regulierung als Chance 2020, DFPA Deutsche Finanz Presse Agentur/Pro Berater von September 2020, Seiten 91 - 96