Ein zentrales Thema ist die Änderung der Anforderungen an die Kapitaleinlage bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Während früher das gezeichnete Stammkapital während der gesamten operativen Laufzeit der Gesellschaft eingezahlt werden musste, ist nunmehr eine Frist von fünf Jahren vorgesehen. Diese Regelung verpflichtet Investoren, das Kapital vollständig einzuzahlen, unabhängig davon, ob die Liquidität für die Gesellschaft aktuell notwendig ist. Zudem bestehen Erleichterungen bei Kapitalherabsetzungen.
Neuerdings ist eine sog. Supervisor-Funktion für kleinere Gesellschaften nicht mehr verpflichtend. Unternehmen mit maximal drei Gesellschaftern könnten von dieser Neuregelung profitieren.
Im chinesischen Arbeitsrecht wurden die Mitbestimmungsrechte gestärkt. So muss bei Gesellschaften mit über 300 Mitarbeitenden ein Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat vertreten sein. Für deutsche Investoren bedeutet dies einen möglichen Zugriff der Arbeitnehmervertretung auf vertrauliche Dokumente.
Die aktuelle Gesetzeslage führt zum Ablauf der Übergangsfrist für Änderungen der Unternehmensstruktur von ausländischen Unternehmen, die bis Ende 2024 an das chinesische Gesellschaftsrecht angepasst werden.
Neuerungen gab es auch im Datenschutzrecht. Hier gelten strengere Auflagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, inklusive der Notwendigkeit einer ausdrücklichen Einwilligung - von einigen Ausnahmen abgesehen. Insb. der internationale Datentransfer stellt ein Compliance-Risiko dar, wobei Erleichterungen im administrativen Aufwand eingeführt wurden, die jedoch nicht von der Erfüllung der grundlegenden Datenschutzerfordernisse entbinden. Führungskräfte können in China seit 2024 im Falle des Missbrauchs ihrer Befugnisse etwa im Kontext von Untreue strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Im Steuerrecht wurden keine signifikanten Änderungen vorgenommen. Allerdings wurde die Durchsetzung bestehender Vorschriften verschärft. Neue Zolltarifgesetze, die ab dem 01.12.2024 in Kraft treten sollen, beinhalten vereinfachte Zollabfertigungsprozesse und mögliche Maßnahmen gegen Länder, die Zollpräferenzklauseln nicht einhalten.
Hinweis: Ausführliche Informationen zu den wesentlichen Änderungen im chinesischen Wirtschaftsrecht 2024 enthält die aktuelle Broschüre unserer vor Ort in China tätigen Kollegen Gerald Neumann, Jurist und Catherine Yan, Juristin, beide Partner bei RSM Ebner Stolz.