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Wirtschaftsrechtliche Veränderungen in China 2024

2024 sind in China meh­rere ent­schei­dende Verände­run­gen im Wirt­schafts­recht ein­ge­tre­ten. Diese be­tref­fen insb. in­ves­ti­ti­ons- und ge­sell­schafts­recht­li­che As­pekte.

Ein zen­tra­les Thema ist die Ände­rung der An­for­de­run­gen an die Ka­pi­tal­ein­lage bei Ge­sell­schaf­ten mit be­schränk­ter Haf­tung. Während früher das ge­zeich­nete Stamm­ka­pi­tal während der ge­sam­ten ope­ra­ti­ven Lauf­zeit der Ge­sell­schaft ein­ge­zahlt wer­den mus­ste, ist nun­mehr eine Frist von fünf Jah­ren vor­ge­se­hen. Diese Re­ge­lung ver­pflich­tet In­ves­to­ren, das Ka­pi­tal vollständig ein­zu­zah­len, un­abhängig da­von, ob die Li­qui­dität für die Ge­sell­schaft ak­tu­ell not­wen­dig ist. Zu­dem be­ste­hen Er­leich­te­run­gen bei Ka­pi­tal­her­ab­set­zun­gen.

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Neu­er­dings ist eine sog. Su­per­vi­sor-Funk­tion für klei­nere Ge­sell­schaf­ten nicht mehr ver­pflich­tend. Un­ter­neh­men mit ma­xi­mal drei Ge­sell­schaf­tern könn­ten von die­ser Neu­re­ge­lung pro­fi­tie­ren.

Im chi­ne­si­schen Ar­beits­recht wur­den die Mit­be­stim­mungs­rechte gestärkt. So muss bei Ge­sell­schaf­ten mit über 300 Mit­ar­bei­ten­den ein Ar­beit­neh­mer­ver­tre­ter im Ver­wal­tungs­rat oder Auf­sichts­rat ver­tre­ten sein. Für deut­sche In­ves­to­ren be­deu­tet dies einen mögli­chen Zu­griff der Ar­beit­neh­mer­ver­tre­tung auf ver­trau­li­che Do­ku­mente.

Die ak­tu­elle Ge­set­zes­lage führt zum Ab­lauf der Überg­angs­frist für Ände­run­gen der Un­ter­neh­mens­struk­tur von ausländi­schen Un­ter­neh­men, die bis Ende 2024 an das chi­ne­si­sche Ge­sell­schafts­recht an­ge­passt wer­den.

Neue­run­gen gab es auch im Da­ten­schutz­recht. Hier gel­ten stren­gere Auf­la­gen für die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Da­ten, in­klu­sive der Not­wen­dig­keit ei­ner ausdrück­li­chen Ein­wil­li­gung - von ei­ni­gen Aus­nah­men ab­ge­se­hen. Insb. der in­ter­na­tio­nale Da­ten­trans­fer stellt ein Com­pli­ance-Ri­siko dar, wo­bei Er­leich­te­run­gen im ad­mi­nis­tra­ti­ven Auf­wand ein­geführt wur­den, die je­doch nicht von der Erfüllung der grund­le­gen­den Da­ten­schutz­er­for­der­nisse ent­bin­den. Führungskräfte können in China seit 2024 im Falle des Miss­brauchs ih­rer Be­fug­nisse etwa im Kon­text von Un­treue straf­recht­lich zur Re­chen­schaft ge­zo­gen wer­den.

Im Steu­er­recht wur­den keine si­gni­fi­kan­ten Ände­run­gen vor­ge­nom­men. Al­ler­dings wurde die Durch­set­zung be­ste­hen­der Vor­schrif­ten ver­schärft. Neue Zoll­ta­rif­ge­setze, die ab dem 01.12.2024 in Kraft tre­ten sol­len, be­inhal­ten ver­ein­fachte Zoll­ab­fer­ti­gungs­pro­zesse und mögli­che Maßnah­men ge­gen Länder, die Zollpräfe­renz­klau­seln nicht ein­hal­ten.

Hin­weis: Ausführ­li­che In­for­ma­tio­nen zu den we­sent­li­chen Ände­run­gen im chi­ne­si­schen Wirt­schafts­recht 2024 enthält die ak­tu­elle Bro­schüre un­se­rer vor Ort in China täti­gen Kol­le­gen Ge­rald Neu­mann, Ju­rist und Ca­the­rine Yan, Ju­ris­tin, beide Part­ner bei RSM Eb­ner Stolz.

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