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„WirtschaftsWoche“ empfiehlt Dr. Torsten G. Lörcher als „Top-Anwalt“ für IT-Recht

Dr. Tors­ten G. Lörcher, Rechts­an­walt, Fach­an­walt für IT-Recht und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart, wurde er­neut von der „Wirt­schafts­Wo­che“ in die Liste der re­nom­mier­tes­ten Anwälte für IT-Recht auf­ge­nom­men. Da­mit zählt Eb­ner Stolz zu den „TOP Kanz­leien 2019“ in die­sem Be­reich.

Zur Er­mitt­lung der Top-Kanz­leien und Top-Anwälte für IT-Recht und Da­ten­schutz-Recht hat das Han­dels­blatt Re­se­arch In­sti­tut mehr als 830 Ju­ris­ten in 107 Kanz­leien ge­be­ten, ihre re­nom­mier­tes­ten Kol­le­gen zu be­nen­nen. Die Vor­schläge wur­den von ei­ner Ex­per­ten­jury be­wer­tet, das Er­geb­nis ist eine Liste mit 36 Kanz­leien und 50 be­son­ders emp­foh­le­nen Anwälten für IT-Recht.

„WirtschaftsWoche“ empfiehlt Dr. Torsten G. Lörcher als „Top-Anwalt“ für IT-Recht© Dr. Torsten G. Lörcher, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht bei Ebner Stolz in Stuttgart

Die Di­gi­ta­li­sie­rung von Ge­schäfts­pro­zes­sen und die Ent­wick­lung neuer, di­gi­ta­ler Ge­schäfts­mo­delle be­stim­men zu­neh­mend die Wett­be­werbsfähig­keit von Un­ter­neh­men. Frühzei­ti­ges Hin­zu­zie­hen von pra­xis­er­fah­re­nen IT-Anwälten ist ent­schei­dend, um pas­sende Lösun­gen durch­zu­set­zen und da­durch Ri­si­ken und hohe Kos­ten im Kon­flikt­fall zu ver­mei­den. Durch die Aus­zeich­nung Tors­ten Lörchers als „Top-An­walt“ zählt Eb­ner Stolz zu den „Top-Kanz­leien“ im Be­reich IT-Recht. Da­mit ho­no­riert die „Wirt­schafts­Wo­che“ nach den Be­rei­chen Re­struk­tu­rie­rung und M&A auch die recht­li­che IT-Pra­xis bei Eb­ner Stolz. Dies zeigt, dass Eb­ner Stolz die recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen der Di­gi­ta­li­sie­rung für Ihre Man­dan­ten prag­ma­ti­sch und si­cher be­glei­tet.

Hinweis

Wei­tere In­for­ma­tio­nen zum Ran­king der Top-Anwälte und Top-Kanz­leien fin­den Sie im WiWo-On­line-Ar­ti­kel „Die bes­ten Anwälte für Da­ten­schutz und IT“.

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