Zum 1. Januar 2014 ist die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts mit umfangreichen Neuregelungen in Kraft getreten. Neben einer Neudefinierung der bisherigen regelmäßigen Arbeitsstätte durch die sog. erste Tätigkeitsstätte sind bedeutende Änderungen beim Verpflegungsmehraufwand, bei den Übernachtungskosten und bei der doppelten Haushaltsführung ab 2014 zu beachten. Die Reform des Reisekostenrechts hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bereiche Personal, Entgelt-/Reisekostenabrechnung, Finanzbuchhaltung und Controlling.
Die Veranstaltung stellt die praktische und wirtschaftliche Umsetzung der Neuregelungen dar. Es wird aufgezeigt, inwiefern die eigenen betrieblichen Reisekostenregelungen an die neuen Vorschriften angepasst werden müssten bzw. welche Auswirkungen die geänderten Bestimmungen hierauf haben. Neben einer Neuprogrammierung bzw. Anpassung der Reisekostensoftware kann dies insbesondere Änderungen bei Vorgängen der Reisekostenabrechnung, die Schulung von Mitarbeitern des Personalwesens und der Reisestellen umfassen.
Programm
- die erste Tätigkeitsstätte
- steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Mahlzeitengestellung bei Dienstreisen
- Unterkunftskosten
- Neuregelungen bei doppelter Haushaltsführung
- Reisenebenkosten
- Umstellungs- und Anpassungserfordernisse
Kosten: 120 Euro + 19% USt. (brutto 142,80 Euro)
Bitte melden Sie sich direkt bei der IHK Hannover an.