Die Prüfung von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierdienstleistungsunternehmen stellt die Abschlussprüfer angesichts der hohen Komplexität des Regelswerks und der Änderungsgeschwindigkeit der aufsichtsrechtlichen Anforderungen regelmäßig von besondere Herausforderungen. Dies gilt gleichermaßen für die Prüfung nach § 36 Abs. 1 WpHG.
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ZielgruppeBerufsangehörige, die Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen betreuen oder prüfen