In einer vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützten Musterklage kommt das FG Münster zu dem Ergebnis, dass der Steuerzinssatz von 6 % p. a. für die Streitjahre 2010 und 2011 noch verfassungsgemäß ist (Urteil vom 17.8.2017, Az. 10 K 2472/16 E). Die Revision zum BFH wurde zugelassen, die wahrscheinlich auch eingelegt wird.
Hinweis
Derzeit sind beim BFH unter den Az. I R 77/15 und III R 10/16 Verfahren zur Frage der Verfassungskonformität des Zinssatzes anhängig. Dabei geht es in beiden Verfahren um Streitjahre bis 2011. Allerdings hat der BFH bislang einen Verfassungsverstoß für Zeiträume bis 2011 abgelehnt (zuletzt BFH-Urteil vom 14.4.2015, Az. IX R 5/14).