Die Revision zum BFH wurde zugelassen, die wahrscheinlich auch eingelegt wird.
Ebenso entschied der VGH München in seinem Beschluss vom 10.8.2017 (Az. 4 ZB 17.279), dass Nachzahlungszinsen auf aus einer Betriebsprüfung resultierenden höheren Gewerbesteuerbelastung für die Jahre 2005 und 2006 jedenfalls für den Zeitraum bis Ende 2014 trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterlägen.
Hinweis
Derzeit sind beim BFH unter den Az. I R 77/15 und III R 10/16 Verfahren zur Frage der Verfassungskonformität des Zinssatzes anhängig. Dabei geht es in beiden Verfahren um Streitjahre bis 2011. Bislang hat der BFH einen Verfassungsverstoß für Zeiträume bis 2011 abgelehnt (zuletzt BFH-Urteil vom 14.4.2015, Az. IX R 5/14).