Konkret hat der Gesetzgeber mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz u. a. eine Ausweitung der unter die Zinsschranke fallenden Zinsaufwendungen sowie Modifizierungen der bestehenden Ausnahmeregelungen beschlossen.
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Inwieweit Unternehmen der Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben dadurch erschwert wird, lesen Sie hier.