Konkret hat der Gesetzgeber mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz u. a. eine Ausweitung der unter die Zinsschranke fallenden Zinsaufwendungen sowie Modifizierungen der bestehenden Ausnahmeregelungen beschlossen.
Inwieweit Unternehmen der Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben dadurch erschwert wird, lesen Sie hier.