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Verschärfungen der Zinsschranke

07.11.2023 | < 2 Minuten Lesezeit

Durch Verschärfungen der Zinsschrankenregelung wird ab 2024 der Betriebsausgabenabzug von Zinsaufwendungen weiter eingeschränkt.

Konkret hat der Gesetzgeber mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz u. a. eine Ausweitung der unter die Zinsschranke fallenden Zinsaufwendungen sowie Modifizierungen der bestehenden Ausnahmeregelungen beschlossen.

Inwieweit Unternehmen der Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben dadurch erschwert wird, lesen Sie hier.