Der Gesetzgeber plante mit dem Wachstumschancengesetz, die Regelungen zur Zinsschranke zu verschärfen. Um die Regelungen noch in 2023 in Kraft zu setzen, wurden diese in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz überführt und beschlossen.
Neben einer Ausweitung der darunter fallenden Zinsaufwendungen wurden auch die Ausnahmeregelungen modifiziert, was bei vielen Unternehmen zu einer (weiteren) Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs von Zinsaufwendungen führen dürfte. Wie die Neuregelungen konkret ausgestaltet sind, lesen Sie hier.