Ab dem 1.1.2021 wird das Vereinigte Königreich zollrechtlich als Drittland anzusehen sein. Laut Austrittsabkommen kommen die Regeln der Zollunion nur dann noch zur Anwendung, wenn die Beförderung vor Ablauf des Übergangszeitraums begonnen, aber erst danach beendet wurde.
Hinsichtlich der Gewährung von Präferenzzöllen sind große Änderungen zu erwarten. Wenn es nicht gelingt, ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu schließen, werden im Warenverkehr zwischen diesen beiden Drittlandzölle erhoben und darüber hinaus sind Vorprodukte aus dem Vereinigten Königreich als Ware ohne EU-Ursprung anzusehen und damit „schädlich“ für die Präferenzkalkulation. (Eva Rehberg)
Ab Anfang 2021 sind demnach in vielen Fällen auf in Deutschland bzw. das Vereinigte Königreich eingeführte Waren Zölle zu erheben. Das würde zu einer finalen Kostensteigerung für bezogene und gelieferte Waren führen.
Ungeachtet der Erhebung der Zölle ist jedoch nach Auslaufen des Übergangszeitraums mit weitreichenden Verzögerungen der Lieferungen sowohl nach Großbritannien als auch aus Großbritannien heraus zu rechnen, da die Anzahl an Zollbehandlungen an den jeweiligen Grenzzollstellen deutlich ansteigen werden. Allein im Vereinigten Königreich werden ca. 200 Millionen zusätzliche Zollanmeldungen erwartet. Unter Umständen können Lieferverpflichtungen nur pünktlich eingehalten werden, wenn Lagerbestände vorhanden sind. (Eva Rehberg)
Um fortan die Voraussetzungen für einen Handel mit dem Vereinigten Königreich und dem damit einhergehenden administrativen Mehraufwand gewährleisten zu können, müssen betroffene Wirtschaftsakteure aus zollrechtlicher Sicht formale und personelle Vorkehrungen treffen. Die Beantragung einer EORI Nummer ist beispielsweise unvermeidlich.
Zudem unterliegen Ausfuhrlieferungen nach Großbritannien ab dem 1.1.2021 nicht mehr der in der EU harmonisierten Exportkontrolle und dem Embargorecht. Ausfuhren können damit in Zukunft genehmigungspflichtig werden. Dabei hat der Exporteur genau zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Exporte nach Großbritannien zulässig sind.