Beim Import von Waren in die EU entstehen die sogenannten „Einfuhrabgaben“ - hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Während Zölle echte Kosten sind, kann die Einfuhrumsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsteuer geltend gemacht werden, so dass sie letztlich nicht zu Buche schlägt.
Klingt einfach. In der Praxis ergeben sich in diesem Zusammenhang jedoch viele Fragen. Wer ist eigentlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, welche Nachweise sind zu führen, welchen Einfluss haben Lieferkonditionen? Fehler können hier große Auswirkungen haben, denn wenn der Vorsteuerabzug versagt wird, ergeben sich ungeplante Mehrkosten - je nach Umsatzsteuersatz von 19 bzw. 7 Prozent sowie ggf. Zinsen.
In unserem Webinar sprechen wir über die Einfuhrabgaben, deren Entstehung und insbesondere über § 15 Umsatzsteuergesetz, der auch für die Einfuhrumsatzsteuer den Vorsteuerabzug regelt.
Dabei gehen wir auf die Fragen ein, die uns in diesem Zusammenhang von unseren Mandanten am häufigsten gestellt werden. Wir werfen darüber hinaus auch einen vergleichenden Blick in andere EU-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich. Nicht zuletzt bleibt wie gewohnt Zeit zur Beantwortung Ihrer Fragen.
Inhalte:
- Entstehung der Einfuhrabgaben, Zeitpunkt und Schuldner
- Besonderheiten der Einfuhrumsatzsteuer
- Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer
- Ein kurzer Blick in die jüngere Rechtsprechung
- Praxisfälle zum Vorsteuerabzug
- Zeit für Ihre Fragen
Das Webinar wird mit GoToWebinar durchgeführt. Als Teilnehmer benötigen Sie lediglich einen PC mit Internetanschluss. Den Ton erhalten Sie über die telefonische Einwahl in die Konferenz oder über Lautsprecher.
Ihre Fragen und Anmerkungen senden Sie gerne vorab an: hh-veranstaltungen@ebnerstolz.de
Die Teilnahme ist kostenfrei.