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Steuerberatung

Leit(d)thema Zollabwicklung - Empfehlungen für mittelständische Unternehmen

Der Han­dels­kon­flikt mit den USA rückt die Zölle in den Fo­kus des all­ge­mei­nen In­ter­es­ses. Zölle sind aber schon im­mer ein alltägli­ches Phäno­men für mit­telständi­sche Un­ter­neh­men im glo­ba­len Han­del.

Seit 1.6.2018 wer­den US-ame­ri­ka­ni­sche Zölle auf Stahl- und Alu­mi­nium­ex­porte aus der EU er­ho­ben. Da­mit schützen die USA zum Leid­we­sen der Eu­ropäer ihre hei­mi­sche Stahl­in­dus­trie. Die­ser ak­tu­elle Han­dels­kon­flikt rückt das Thema Zölle in den Fo­kus des all­ge­mei­nen In­ter­es­ses. Aber: Zölle sind schon im­mer ein alltägli­ches Phäno­men im glo­ba­len Han­del.

Leit(d)thema Zollabwicklung - Empfehlungen für mittelständische Unternehmen© Thinkstock

Mit­telständi­sche Un­ter­neh­men ma­chen mehr als ein Vier­tel ih­rer Umsätze im Aus­land, aber den­noch: das Thema Zoll­pro­zesse wird von ih­nen eher stiefmütter­lich be­han­delt. Da­bei soll­ten sie die Zoll­pro­zesse nicht schlicht als not­wen­di­ges Übel hin­neh­men. Denn es be­ste­hen Spielräume. Die Zoll­ab­wick­lung kann nämlich viel­fach so an­ge­passt wer­den, dass sie recht­lich rich­tig und vor al­lem so ef­fi­zi­ent und kos­ten­spa­rend wie möglich ist.

Die Zu­sam­men­ar­beit mit den Zoll­behörden ist ein Ge­ben und Neh­men. Die Zoll­be­am­ten sind ad­mi­nis­tra­tiv geprägt und er­war­ten klare Pro­zesse. Ge­lingt Un­ter­neh­men der Nach­weis, dass sie sich an diese Pro­zesse hal­ten, können sie den Sta­tus als zu­ge­las­se­ner Wirt­schafts­be­tei­lig­ter (Aut­ho­ri­zed Eco­no­mic Ope­ra­tor, AEO) be­an­tra­gen. Da­mit erfüllen sie die Grund­vor­aus­set­zung, um viele zoll­recht­li­che Vor­teile zu er­lan­gen, wie bei­spiels­weise ver­ein­fachte An­mel­de­ver­fah­ren bei Im­port und beim Ex­port so­wie in der Re­gel sel­te­nere Prüfun­gen der Ware.

Gewöhn­lich wird der Zoll an der Grenze be­zahlt. War­te­zei­ten und La­ger­kos­ten, etwa an einem See­ha­fen, sind ein not­wen­di­ges Übel. Al­ler­dings gibt es vor al­lem bei Im­por­ten mit dem sog. Ver­sand­ver­fah­ren T1 eine re­la­tiv ein­fa­che Möglich­keit, Wa­ren nicht an der Grenze ab­fer­ti­gen zu müssen. Die­ses Ver­fah­ren kommt zur An­wen­dung, wenn die Wa­ren erst am Be­stim­mungs­ort, etwa am Un­ter­neh­mens­sitz, ver­steu­ert und ver­zollt wer­den sol­len. Vor­aus­set­zung ist eine sog. T1-An­mel­dung. Dafür ist u. a. eine Si­cher­heits­leis­tung er­for­der­lich. Für mit­telständi­sche Un­ter­neh­men kann es zweckmäßig sein, den T1-Ver­sand von ei­ner Spe­di­tion durchführen zu las­sen.

Ganz wich­tig für je­des Un­ter­neh­men, das Wa­ren im grenzüber­schrei­ten­den Ver­kehr be­wegt, ist die sog. Ta­ri­fie­rung: Je­der Ware ist im Zoll­ta­rif­schema eine Code­num­mer und ein da­zu­gehöri­ger Zoll­satz zu­ge­wie­sen. Da­bei ist nicht im­mer ganz ein­deu­tig, wie be­stimmte Pro­dukte ein­grup­piert wer­den. So wird bei­spiels­weise blan­ker Kup­fer­draht an­ders be­han­delt als iso­lier­ter. Bei un­zu­tref­fen­der Ta­ri­fie­rung ist der Zoll­satz falsch und un­ter Umständen zu hoch. Wer seine Lie­fer­ket­ten bzw. die Ver­ar­bei­tungs­tiefe sei­ner Pro­dukte ent­spre­chend den Ta­ri­fie­run­gen steu­ert, kann ggf. in einen güns­ti­ge­ren Zoll­ta­rif fal­len - und da­mit mit­un­ter viel Geld spa­ren. Bei Un­si­cher­hei­ten, kann eine ver­bind­li­che Zoll­ta­rif­aus­kunft be­an­tragt wer­den. An das Er­geb­nis ei­ner sol­chen Zoll­ta­rif­aus­kunft sind alle EU-Staa­ten drei Jahre lang ge­bun­den.

Manch­mal können Un­ter­neh­men auch ganz ver­mei­den, ein­geführte Wa­ren oder Roh­stoffe zu ver­zol­len. Grundsätz­lich wird Zoll nur dann er­ho­ben, wenn Pro­dukte im­por­tiert und in den Wirt­schafts­kreis­lauf der EU ein­ge­bracht wer­den. Dies gilt nicht im Falle ei­ner ak­ti­ven Ver­ede­lung, d. h., wenn Pro­dukte bei­spiels­weise nur re­pa­riert oder wei­ter­ver­ar­bei­tet und an­schließend wie­der in das Ur­sprungs­land oder an­dere Märkte ge­schickt wer­den. Für diese ak­tive Ver­ede­lung benöti­gen Un­ter­neh­men eine Be­wil­li­gung des zuständi­gen Haupt­zoll­amts. Glei­ches gilt im um­ge­kehr­ten Fall der pas­si­ven Ver­ede­lung. In die­sem Fall geht es um Pro­duk­ti­ons­schritte an Wa­ren aus der EU, die etwa auf­grund von ge­rin­ge­ren Lohn­kos­ten oder spe­zi­el­lem Know-how in Drittländern vor­ge­nom­men wer­den. Auch hier können Un­ter­neh­men bei der Wie­der­ein­fuhr Zoll­vor­teile ge­nießen.

Wei­ter können Un­ter­neh­men Zölle spa­ren und von Li­qui­ditätsvor­tei­len pro­fi­tie­ren, wenn sie ein Zoll­la­ger nut­zen. Diese Va­ri­ante ist vor al­lem für Han­dels­un­ter­neh­men und Un­ter­neh­men mit welt­wei­ten Lie­fer­ket­ten in­ter­es­sant. In der Pra­xis ver­zol­len zahl­rei­che Un­ter­neh­men nach wie vor alle im­por­tier­ten Wa­ren, un­abhängig von ih­rem fi­na­len Be­stim­mungs­ort. In einem Zol­la­ger hin­ge­gen können Fir­men ihre Ware zunächst par­ken. Die Ver­zol­lung oder Ver­steue­rung er­folgt erst, wenn die Ware aus dem Zoll­la­ger ent­nom­men wird.

In be­stimm­ten Kon­stel­la­tio­nen er­folgt bei der Nut­zung ei­nes Zoll­la­gers auch gar keine Ver­zol­lung. Wird etwa Ware aus China im­por­tiert, ein­ge­la­gert und an­schließend wei­ter in die USA ge­schickt, er­folgt bei der Nut­zung ei­nes Zoll­la­gers keine Ver­zol­lung in der EU. Als sol­ches Zoll­la­ger kann eine se­pa­rate Halle des Un­ter­neh­mens, ein ab­ge­trenn­ter und beim Zoll an­ge­mel­de­ter Be­reich im Un­ter­neh­men oder ein La­ger die­nen, das von einem Dienst­leis­ter, z. B. von ei­ner Spe­di­tion, un­ter­hal­ten wird. Letz­te­res dürfte für mit­telständi­sche Un­ter­neh­men die prak­ti­ka­belste Lösung sein. Denn der Be­trieb ei­nes Zol­la­gers ist deut­lich kom­ple­xer als der T1-Ver­sand.

So­wohl beim Im­port als auch beim Ex­port von Wa­ren sind zoll­amt­li­che Pro­zesse nicht im­mer ver­meid­bar. Im Ge­gen­teil, durch den na­hen­den Brexit kommt das Thema Zoll wohl für viele Un­ter­neh­men, die da­mit bis dato noch keine Berührung hat­ten, erst­mals hinzu. Den­noch gibt es viele Möglich­kei­ten, sich den Um­gang mit die­sen Auf­la­gen ein­fa­cher zu ma­chen und so­wohl Zeit als auch Geld zu spa­ren.

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