Am 1.5.2016 treten der neue Unionszollkodex (UZK) und seine Durchführungsbestimmungen in Kraft. Mit dem UZK wird das Zollrecht der EU komplett neu gestaltet. Ziel der Modernisierung ist im Wesentlichen die Vereinfachung der zollrechtlichen Regelungen und Abläufe. Tatsächlich sind die Vereinfachungen aber überwiegend auf Seiten der Zollbehörden festzustellen. Auf die Unternehmen kommen hingegen im Wesentlichen komplexere Regelungen zu.
Zudem werden auch weitere Haftungsrisiken geschaffen und gleichzeitig Ahndungsmöglichkeiten neu eingeführt. Viele Formulierungen sind ungenau gehalten und bedürfen erst noch der Auslegung, wodurch weitere Rechtsunsicherheiten und Risiken für die Unternehmen entstehen.
In unserer Veranstaltung zu dieser Thematik zeigen wir auf, was sich für Mandanten tatsächlich ändert, welche Auswirkungen dies auf die Abwicklung in den Unternehmen haben wird und welche zusätzlichen (neuen) Risiken auf die Unternehmen zukommen.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf Unternehmen der Industrie und des Handels, die regelmäßig Waren exportieren oder importieren. Beleuchtet werden daher die Änderungen in der Export- und Importabwicklung inklusive der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen. Zusätzlich wird auf die Änderungen in der innerbetrieblichen Nachweisführung des Präferenzstatus von Waren und hinsichtlich der Ursprungsermittlung bei nichtpräferenziellem Ursprung nach dem UZK eingegangen.
Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 180,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. In der Gebühr enthalten sind ausführliche Seminarunterlagen, Getränke und ein Imbiss.