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Zollrecht

Der neue Unionszollkodex - was kommt auf die Unternehmen zu?

Am 1.5.2016 tre­ten der neue Uni­ons­zoll­ko­dex (UZK) und seine Durchführungs­be­stim­mun­gen in Kraft. Mit dem UZK wird das Zoll­recht der EU kom­plett neu ge­stal­tet. Ziel der Mo­der­ni­sie­rung ist im We­sent­li­chen die Ver­ein­fa­chung der zoll­recht­li­chen Re­ge­lun­gen und Abläufe. Tatsäch­lich sind die Ver­ein­fa­chun­gen aber über­wie­gend auf Sei­ten der Zoll­behörden fest­zu­stel­len. Auf die Un­ter­neh­men kom­men hin­ge­gen im We­sent­li­chen kom­ple­xere Re­ge­lun­gen zu.

Zu­dem wer­den auch wei­tere Haf­tungs­ri­si­ken ge­schaf­fen und gleich­zei­tig Ahn­dungsmöglich­kei­ten neu ein­geführt. Viele For­mu­lie­run­gen sind un­ge­nau ge­hal­ten und bedürfen erst noch der Aus­le­gung, wo­durch wei­tere Rechts­un­si­cher­hei­ten und Ri­si­ken für die Un­ter­neh­men ent­ste­hen.

In un­se­rer Ver­an­stal­tung zu die­ser The­ma­tik zei­gen wir auf, was sich für Man­dan­ten tatsäch­lich ändert, wel­che Aus­wir­kun­gen dies auf die Ab­wick­lung in den Un­ter­neh­men ha­ben wird und wel­che zusätz­li­chen (neuen) Ri­si­ken auf die Un­ter­neh­men zu­kom­men.
Der Schwer­punkt liegt da­bei auf Un­ter­neh­men der In­dus­trie und des Han­dels, die re­gelmäßig Wa­ren ex­por­tie­ren oder im­por­tie­ren. Be­leuch­tet wer­den da­her die Ände­run­gen in der Ex­port- und Im­por­tab­wick­lung in­klu­sive der je­wei­li­gen ge­setz­li­chen Grund­la­gen. Zusätz­lich wird auf die Ände­run­gen in der in­ner­be­trieb­li­chen Nach­weisführung des Präfe­renz­sta­tus von Wa­ren und hin­sicht­lich der Ur­sprungs­er­mitt­lung bei nichtpräfe­ren­zi­el­lem Ur­sprung nach dem UZK ein­ge­gan­gen.

Die Teil­nah­me­gebühr beträgt EUR 180,00 zzgl. ge­setz­li­cher Um­satz­steuer. In der Gebühr ent­hal­ten sind ausführ­li­che Se­mi­nar­un­ter­la­gen, Getränke und ein Im­biss.

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