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Steuerberatung

Klärung von Zollstreitigkeiten vor dem Finanzgericht kann sich lohnen

So schätzt Dr. To­bias Ben­der, Rich­ter im Zoll­se­nat des Fi­nanz­ge­richts Ham­burg, die Lage ein und ver­spricht eine un­vor­ein­ge­nom­mene und um­fas­sende Prüfung von Strei­tig­kei­ten im Zoll­be­reich. Be­son­ders wich­tig ist da­bei aus sei­ner Sicht, dass Un­ter­neh­men fach­kun­dige Be­ra­tung su­chen, die die Er­folgs­chan­cen im kon­kre­ten Fall tref­fend ein­schätzen können.

Eine Aus­wer­tung der sta­tis­ti­schen Er­folgs­chan­cen, wie sie etwa beim BFH nach­ver­folgt wer­den, sieht der auf Zoll­strei­tig­kei­ten des Fi­nanz­ge­richts Ham­burg spe­zia­li­sierte Se­nat, der für den Nor­den Deutsch­lands ört­lich zuständig ist, nicht vor. Denn ge­winnt ein Un­ter­neh­men eine Strei­tig­keit, so ge­winnt es im­mer zu 100 %, so Dr. Ben­der.

Bei einem fi­nanz­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren ist re­gelmäßig mit ei­ner Dauer von zwei bis drei Jah­ren zu rech­nen. Durch eine gute Vor­be­rei­tung der Klage und eine stich­hal­tige Ar­gu­men­ta­tion lässt sich das Ver­fah­ren, das zu­dem ggf. schrift­lich oder un­ter Nut­zung di­gi­ta­ler Kom­mu­ni­ka­tion geführt wer­den kann, deut­lich be­schleu­ni­gen.

Mehr in­ter­es­sante Ein­bli­cke in fi­nanz­ge­richt­li­che Ver­fah­ren im Zoll­be­reich und wel­che Chan­cen und Ri­si­ken diese ber­gen, er­fah­ren Sie hier im Ge­spräch zwi­schen Eva Reh­berg, Zoll­ex­per­tin und Part­ne­rin bei Eb­ner Stolz, und Dr. To­bias Ben­der.

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