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Rechtsberatung

Zum Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena"

EuGH v. 4.12.2019 - C-432/18

Die Ein­tra­gung der ge­schütz­ten geo­gra­fi­schen An­gabe (g.g.A.) "Aceto Bal­sa­mico di Mo­dena" und der sich aus ihr er­ge­bende Schutz be­tref­fen die Be­zeich­nung als Gan­zes, weil diese Be­zeich­nung so­wohl auf dem na­tio­na­len Markt als auch im Aus­land ein un­zwei­fel­haf­tes An­se­hen ge­nießt. Da­ge­gen können die nicht geo­gra­fi­schen Be­griffe die­ser g.g.A., nämlich "aceto" und "bal­sa­mico", so­wie ihre Kom­bi­na­tion und ihre Über­set­zun­gen nicht in den Ge­nuss die­ses Schut­zes kom­men.

Der Sach­ver­halt:
Die Be­zeich­nung "Aceto Bal­sa­mico di Mo­dena (g.g.A.)" (Bal­sa­mes­sig aus Mo­dena, Ita­lien) ist seit 2009 im Ver­zeich­nis der ge­schütz­ten Ur­sprungs­be­zeich­nun­gen (g.U.) und der ge­schütz­ten geo­gra­fi­schen An­ga­ben (g.g.A.) ein­ge­tra­gen. Ba­lema ist eine deut­sche Ge­sell­schaft, die auf Es­sig aus ba­di­schen Wei­nen ba­sie­rende Pro­dukte er­zeugt und ver­mark­tet. Auf den Eti­ket­ten die­ser Pro­dukte be­fin­den sich die Be­griffe "Bal­sa­mico" und "Deut­scher bal­sa­mico" in der Auf­schrift "theo der es­sig­brauer, Holz­fass­rei­fung, Deut­scher bal­sa­mico tra­di­tio­nell, na­turtrüb aus ba­di­schen Wei­nen" bzw. "1. Deut­sches Es­sig-Brau­haus, Pre­mium, 1868, Bal­sa­mico, Re­zep­tur No. 3".

Das Con­sor­zio Tu­tela Aceto Bal­sa­mico di Mo­dena, ein Kon­sor­tium, dem Er­zeu­ger von Er­zeug­nis­sen mit der Be­zeich­nung "Aceto Bal­sa­mico di Mo­dena (g.g.A.)" an­gehören, hatte von Ba­lema ver­langt, die Ver­wen­dung des Be­griffs "bal­sa­mico" zu un­ter­las­sen. Dar­auf­hin er­hob Ba­lema bei den deut­schen Ge­rich­ten Klage auf Fest­stel­lung, dass sie die­sen Be­griff für ihre Pro­dukte ver­wen­den darf. Der mit dem Rechts­streit be­fasste BGH möchte vom EuGH wis­sen, ob der durch die Ver­ord­nung (EG) Nr. 510/2006 über den Schutz von geo­gra­fi­schen An­ga­ben und Ur­sprungs­be­zeich­nun­gen für Agrar­er­zeug­nisse und Le­bens­mit­tel gewährte Schutz der Be­zeich­nung "Aceto Bal­sa­mico di Mo­dena" nur die Ge­samt­be­zeich­nung, d. h. "Aceto Bal­sa­mico di Mo­dena", be­trifft oder sich auf die Ver­wen­dung ih­rer nicht geo­gra­fi­schen Be­stand­teile, d.h. "aceto", "bal­sa­mico" und "aceto bal­sa­mico", er­streckt.

Die Gründe:
Der Schutz der Be­zeich­nung "Aceto Bal­sa­mico di Mo­dena" er­streckt sich nicht auf die Ver­wen­dung ih­rer ein­zel­nen nicht geo­gra­fi­schen Be­griffe.

Die Ein­tra­gung der in Rede ste­hen­den g.g.A. und der sich aus ihr er­ge­bende Schutz be­tref­fen die Be­zeich­nung "Aceto Bal­sa­mico di Mo­dena" als Gan­zes, weil diese Be­zeich­nung so­wohl auf dem na­tio­na­len Markt als auch im Aus­land ein un­zwei­fel­haf­tes An­se­hen ge­nießt. Da­ge­gen können die nicht geo­gra­fi­schen Be­griffe die­ser g.g.A., nämlich "aceto" und "bal­sa­mico", so­wie ihre Kom­bi­na­tion und ihre Über­set­zun­gen nicht in den Ge­nuss die­ses Schut­zes kom­men, ins­be­son­dere weil der Be­griff "aceto" ein übli­cher Be­griff ist und der Be­griff "bal­sa­mico" ein Ad­jek­tiv ist, das übli­cher­weise zur Be­zeich­nung ei­nes durch einen süßsau­ren Ge­schmack ge­kenn­zeich­ne­ten Es­sigs ver­wen­det wird. Die Be­griffe "aceto" und "bal­sa­mico" er­schei­nen in den ein­ge­tra­ge­nen g.U. "Aceto bal­sa­mico tra­di­zio­nale di Mo­dena" und "Aceto bal­sa­mico tra­di­zio­nale di Reg­gio Emi­lia", ohne dass ihre Ver­wen­dung den Schutz der in Rede ste­hen­den g.g.A. be­einträch­tigt.

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