Für den Export und Import von zahlreichen Gütern in bzw. aus Drittländern (z.B. Abfälle, gefährliche Chemikalien, Drogenausgangsstoffe, Kulturgüter, Dual Use-Güter, etc.) benötigen Wirtschaftsbeteiligte vorab entsprechende Genehmigungen von den zuständigen nationalen Behörden, andernfalls wird die Ein- bzw. Ausfuhr verboten. Das kann zu erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Da mit dem Brexit das Vereinigte Königreich (UK) Drittland wird, gelten für dieses Land dann die gleichen Regeln wie für alle anderen Drittländer. Dies hat zur Folge, dass im Falle einer Warenlieferung in UK die Ausführer Ausfuhrgenehmigungen für bestimmte Waren brauchen. Vice versa verlieren die von den britischen Behörden ausgestellten Einfuhrgenehmigungen beim Import in die EU ihre Gültigkeit.
Hinweis
Sollte daher ein harter Brexit stattfinden – was durchaus möglich ist –, sind die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten gut beraten, sich frühzeitig darauf vorzubereiten.
Link-Hinweis
Lesen Sie hier das vollständige Informationsschreiben der EU-Kommission.