Zum 1.5.2020 erfolgt die Anpassung des in der Verordnung (EU) 2018/196 festgelegt zusätzlichen Zollsatzes auf Einfuhren von Zuckermais, Brillenfassungen aus unedlen Metallen, Autokrane, sowie lange Denim-Hosen mit Ursprung in den USA. Nachdem der ursprüngliche in 2018 festgelegte Zusatzzollsatz von 4,3 % im Jahr 2019 auf 0,001 % reduziert wurde, erhöht sich dieser zum 1.5.2020 auf 0,012 %. Den neuen Zusatzzollsatz legte die Europäischen Union (EU) in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/578 fest.
Hintergrund dieser Regelung ist der Streit zwischen der EU und den USA hinsichtlich des US-Gesetzes über Ausgleichszahlungen für anhaltende Dumping- und Subventionspraktiken (Continued Dumping and Subsidy Offset Act -CDSOA). CDSOA sieht die Verteilung der in den USA erhobenen Antidumping- und Ausgleichszölle an die Unternehmen, die entsprechende Antidumpingverfahren unterstützt haben, vor. CDSOA wurde als nicht konform mit den Verpflichtungen des Übereinkommens der Welthandelsorganisation (WTO) eingestuft. Das Gesetz verstößt gegen die Vorschriften des WTO-Antidumping-Übereinkommens, da es die einheimischen Produzenten begünstigt und somit zu Wettbewerbsverfälschungen im internationalen Handel führt. Aus diesem Grund billigte die WTO unter anderem der EU die Erhebung von Strafzöllen zu, mit der Prämisse der jährlichen Anpassung des Zollsatzes entsprechend dem Umfang der durch das CDSOA zunichte gemachten oder geschmälerten Vorteile der Union.