Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2022, S. 749) treten die folgenden Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung in Kraft:
- Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 01.01.2022 (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG), wobei laut Begründung des Gesetzentwurfs die Verpflichtung zur Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Berechnung der Lohnsteuer nach Bekanntmachung entsprechender geänderter Programmablaufpläne gelten soll.
- Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 01.01.2022 (§ 32a Abs. 1 EStG); auch hier ist eine Berücksichtigung ab Bekanntmachung entsprechender Programmablaufpläne vorgesehen.
- Anhebung der bis 2026 befristeten Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 01.01.2022 auf 38 Cent (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 und Nr. 5 Satz 9 EStG); damit wird der momentan erst ab dem Jahr 2024 vorgesehene höhere Kilometersatz von 38 Cent vorgezogen. Die höhere Entfernungspauschale soll auch für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ab dem Jahr 2022 gelten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 9 EStG). Laut Begründung des Gesetzentwurfs sollen Arbeitnehmer die Berücksichtigung der höheren Entfernungspauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren erst im Folgemonat nach Verkündung des Gesetzes beim Arbeitgeber beantragen können.
- Einmalige Auszahlung einer Energiepreispauschale i. H. v. 300 Euro. Die Auszahlung an Arbeitnehmer soll ab dem 01.09.2022 über die Arbeitsentgeltabrechnung erfolgen. Der Arbeitgeber soll sich über einen Abzug im Rahmen der Lohnsteueranmeldung refinanzieren. Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit erzielen erhalten die Pauschale über eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei.
- Erhöhung des Kindergeldes um einen Einmalbetrag i. H. v. 100 Euro. Der Bonus soll mit dem Kindergeld im Juli 2022 ausgezahlt werden.