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Zweites Entlastungspaket der Bundesregierung beschlossen

Die Bun­des­re­gie­rung hat am 27.04.2022 Ent­las­tun­gen von Bürgern und Un­ter­neh­men an­ge­sichts der wirt­schaft­li­chen Fol­gen des Ukraine-Kriegs be­schlos­sen und will diese zügig in Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­brin­gen.

Kon­kret soll in das Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zum Steu­er­ent­las­tungs­ge­setz 2022 eine al­len ein­kom­men­steu­er­pflich­ti­gen Er­werbstäti­gen ein­ma­lig aus­zu­zah­lende En­er­gie­preis­pau­schale (EEP) in Höhe von 300 Euro auf­ge­nom­men wer­den. Zu­dem soll dort auch ein Kin­der­bo­nus von 100 Euro für je­des Kind ge­re­gelt wer­den, um den sich das Kin­der­geld für Juli 2022 erhöhen soll. So­zi­al­leis­tungs­empfänger sol­len mit ei­ner Ein­mal­zah­lung von 200 Euro ent­las­tet wer­den.

Zu­dem sol­len die En­er­gie­steu­ersätze auf Kraft­stoffe, die hauptsäch­lich im Straßenver­kehr ver­wen­det wer­den, be­fris­tet für den Zeit­raum vom 01.06.2022 bis 31.08.2022 auf das eu­ropäische Min­destmaß ab­ge­senkt wird. Das BMF legte dazu am 13.04.2022 einen ent­spre­chen­den Re­fe­ren­ten­ent­wurf vor.

Schließlich sol­len be­fris­tet für drei Mo­nate ab Juni 2022 Ti­ckets für den ÖPNV für 9 Euro/Mo­nat an­ge­bo­ten wer­den.

Hin­weis: Als ers­tes Ent­las­tungs­pa­ket ver­steht das BMF die Steu­er­er­leich­te­run­gen, die in dem Ge­setz­ent­wurf zum Steu­er­ent­las­tungs­ge­setz 2022 be­reits ent­hal­ten sind (s. Mel­dung des BMF vom 27.04.2022).

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