Konkret soll in das Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz 2022 eine allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einmalig auszuzahlende Energiepreispauschale (EEP) in Höhe von 300 Euro aufgenommen werden. Zudem soll dort auch ein Kinderbonus von 100 Euro für jedes Kind geregelt werden, um den sich das Kindergeld für Juli 2022 erhöhen soll. Sozialleistungsempfänger sollen mit einer Einmalzahlung von 200 Euro entlastet werden.
Zudem sollen die Energiesteuersätze auf Kraftstoffe, die hauptsächlich im Straßenverkehr verwendet werden, befristet für den Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.08.2022 auf das europäische Mindestmaß abgesenkt wird. Das BMF legte dazu am 13.04.2022 einen entsprechenden Referentenentwurf vor.
Schließlich sollen befristet für drei Monate ab Juni 2022 Tickets für den ÖPNV für 9 Euro/Monat angeboten werden.
Hinweis: Als erstes Entlastungspaket versteht das BMF die Steuererleichterungen, die in dem Gesetzentwurf zum Steuerentlastungsgesetz 2022 bereits enthalten sind (s. Meldung des BMF vom 27.04.2022).