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Steuerberatung

Referentenentwurf für ein zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz

Das BMF hat am 27.08.2024 den Ent­wurf für ein zwei­tes Zu­kunfts­fi­nan­zie­rungs­ge­setz (Zu­FinG II) veröff­ent­licht. Der Ent­wurf soll ins­be­son­dere der Um­set­zung der am 17.07.2024 be­schlos­se­nen Wachs­tumsin­itia­tive die­nen.

Mit dem Re­fe­ren­ten­ent­wurf be­ab­sich­tigt das BMF, u. a. die Wett­be­werbsfähig­keit und At­trak­ti­vität des Fi­nanz­stand­or­tes Deutsch­land wei­ter zu stärken und ins­be­son­dere die Fi­nan­zie­rungs­op­tio­nen für junge, dy­na­mi­sche Un­ter­neh­men zu ver­bes­sern. Ne­ben Ände­run­gen in zahl­rei­chen Ge­set­zen und Ver­ord­nun­gen, die zur Er­leich­te­rung des Ka­pi­tal­mark­zu­gangs für Un­ter­neh­men und zur Förde­rung des Ven­ture-Ca­pi­tal-Öko­sys­tems bei­tra­gen sol­len, enthält der Ent­wurf auch die fol­gen­den Ände­run­gen im Steu­er­recht:

  • An­pas­sung des In­vest­ment­steu­er­ge­set­zes zum Ab­bau von Hemm­nis­sen für In­ves­ti­tio­nen in er­neu­er­bare En­er­gien und In­fra­struk­tur
  • An­pas­sung der Be­steue­rung von In­ves­ti­tio­nen in ge­werb­li­che Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten durch un­ter das In­vest­ment­steu­er­ge­setz fal­lende Fonds
  • An­he­bung des Höchst­be­trags für die Über­tra­gung von stil­len Re­ser­ven aus der Veräußerung von An­tei­len an Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten von bis­her 500.000 Euro auf 5.000.000 Euro (§ 6b Abs. 10 Satz 1 EStG-E). Die Ände­rung soll erst­mals auf Ge­winne aus der Veräußerung von Ka­pi­tal­ge­sell­schafts­an­tei­len an­zu­wen­den sein, die in nach dem Tag nach der Verkündung des Ge­set­zes be­gin­nen­den Wirt­schafts­jah­ren ent­stan­den sind.
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