Mit dem Referentenentwurf beabsichtigt das BMF, u. a. die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland weiter zu stärken und insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern. Neben Änderungen in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen, die zur Erleichterung des Kapitalmarkzugangs für Unternehmen und zur Förderung des Venture-Capital-Ökosystems beitragen sollen, enthält der Entwurf auch die folgenden Änderungen im Steuerrecht:
- Anpassung des Investmentsteuergesetzes zum Abbau von Hemmnissen für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur
- Anpassung der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch unter das Investmentsteuergesetz fallende Fonds
- Anhebung des Höchstbetrags für die Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften von bisher 500.000 Euro auf 5.000.000 Euro (§ 6b Abs. 10 Satz 1 EStG-E). Die Änderung soll erstmals auf Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen anzuwenden sein, die in nach dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes beginnenden Wirtschaftsjahren entstanden sind.