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Lösungswege im Zytostatika-Streit

Praxisbericht und Praxisempfehlungen

Kran­ken­kas­sen und -ver­si­che­run­gen ha­ben seit Jah­ren mas­sen­haft Kran­kenhäuser mit dem Ziel der Er­stat­tung von Um­satz­steuer aus der Ab­gabe von Zy­to­sta­tika ver­klagt. In­zwi­schen las­sen sich ver­schie­dene Kon­flikt­sta­dien un­ter­schei­den:

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Die An­fangs­eu­pho­rie der Kran­ken­kas­sen wurde bald durch die Er­kennt­nis verdrängt, dass eine ein­fa­che und schnelle Klärung nicht zu er­war­ten sei. Ver­su­che bei­der Sei­ten, zunächst all­ge­meine oder lan­des­weite Ver­glei­che zu ver­han­deln, er­wie­sen sich bis auf we­nige Fälle als er­folg­los – die ein­zel­nen Ge­stal­tun­gen wa­ren zu un­ter­schied­lich. Erst mit einem ge­wis­sen Nach­gang sind die Kran­ken­ver­si­che­rer in die The­ma­tik ein­ge­stie­gen und ha­ben er­ste zi­vil­ge­richt­li­che Er­folge er­zielt. In den so­zi­al­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren sind die Kran­ken­ver­si­che­rer je­doch zu­meist un­ter­le­gen. Ein Ende der für Kran­kenhäuser mehr als lei­di­gen The­ma­tik ist aber nicht er­kenn­bar.

Man­che Kran­kenhäuser ha­ben selbst Lösun­gen mit den Kran­ken­ver­si­che­run­gen ge­fun­den, an­dere be­fin­den sich noch im An­fangs­sta­dium von Ver­gleichs­ver­hand­lun­gen. Wir stel­len mögli­che „Lösungs­wege im Zy­to­sta­tika-Streit“ dar und be­wer­ten diese. Ne­ben un­se­rem Pra­xis­be­richt wol­len wir Emp­feh­lun­gen für die steu­er­li­che und recht­li­che Klärung ge­ben. Fer­ner wer­den wir auf das ak­tu­elle Thema „Hilfs­taxe“ ein­ge­hen.

Wei­tere In­for­ma­tio­nen fin­den Sie in unse­rem Ver­an­stal­tungs­f­lyer.

Die Teil­­nah­­me­­ge­­bühr beträgt 120,00 Euro zzgl. ge­set­z­­li­cher Um­sat­z­­steuer.