Krankenkassen und -versicherungen haben seit Jahren massenhaft Krankenhäuser mit dem Ziel der Erstattung von Umsatzsteuer aus der Abgabe von Zytostatika verklagt. Inzwischen lassen sich verschiedene Konfliktstadien unterscheiden:
Die Anfangseuphorie der Krankenkassen wurde bald durch die Erkenntnis verdrängt, dass eine einfache und schnelle Klärung nicht zu erwarten sei. Versuche beider Seiten, zunächst allgemeine oder landesweite Vergleiche zu verhandeln, erwiesen sich bis auf wenige Fälle als erfolglos – die einzelnen Gestaltungen waren zu unterschiedlich. Erst mit einem gewissen Nachgang sind die Krankenversicherer in die Thematik eingestiegen und haben erste zivilgerichtliche Erfolge erzielt. In den sozialgerichtlichen Verfahren sind die Krankenversicherer jedoch zumeist unterlegen. Ein Ende der für Krankenhäuser mehr als leidigen Thematik ist aber nicht erkennbar.
Manche Krankenhäuser haben selbst Lösungen mit den Krankenversicherungen gefunden, andere befinden sich noch im Anfangsstadium von Vergleichsverhandlungen. Wir stellen mögliche „Lösungswege im Zytostatika-Streit“ dar und bewerten diese. Neben unserem Praxisbericht wollen wir Empfehlungen für die steuerliche und rechtliche Klärung geben. Ferner werden wir auf das aktuelle Thema „Hilfstaxe“ eingehen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Veranstaltungsflyer.
Die Teilnahmegebühr beträgt 120,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.