deen

Steuerberatung

Erleichterung bei Berichtspflichten zur globalen Mindeststeuer in Aussicht

Die EU-Kom­mis­sion stellt mit dem Ent­wurf der sog. DAC9-Richt­li­nie eine Er­leich­te­rung bei der Pflicht zur Über­mitt­lung des Min­dest­steuer-Be­richts in Aus­sicht.

Der glo­ba­len Min­dest­steuer un­ter­lie­gende Un­ter­neh­mens­grup­pen müssen grundsätz­lich in je­dem Staat, der die glo­bale Min­dest­steuer um­ge­setzt hat und in dem die Gruppe mit ei­ner Ge­sell­schaft oder Be­triebsstätte ver­tre­ten ist, einen Min­dest­steuer-Be­richt an die je­weils zuständige Fi­nanz­behörde über­mit­teln. In Deutsch­land ha­ben die im In­land be­le­ge­nen Grup­pen­ein­hei­ten einen sol­chen Be­richt an das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern zu über­mit­teln (§ 75 Min­StG), wo­bei eine die­ser inländi­schen Ge­schäfts­ein­hei­ten den Min­dest­steuer-Be­richt im Auf­trag der übri­gen ein­rei­chen kann.

© unsplash

Die OECD hatte zu die­ser Be­richt­er­stat­tung be­reits eine Stan­dard­vor­lage für einen sog. GloBE In­for­ma­tion Re­turn, kurz GIR, ent­wi­ckelt (OECD, Re­port vom 17.07.2023).

Diese Stan­dard­vor­lage be­ab­sich­tigt die EU-Kom­mis­sion mit dem am 28.10.2024 vor­ge­leg­ten Ent­wurf ei­ner Richt­li­nie (sog. DAC9-Richt­li­nie) in EU-Recht um­zu­set­zen.

Zu­dem soll mit dem Richt­li­nien­ent­wurf der Rah­men für den In­for­ma­ti­ons­aus­tausch zwi­schen den Mit­glied­staa­ten fest­ge­legt wer­den, so dass auf die nach den bis­he­ri­gen Re­ge­lun­gen noch er­for­der­li­che mehr­fa­che Ab­gabe ei­nes GIR in den Mit­glied­staa­ten ver­zich­tet wer­den könnte. Für diese Zwecke soll die Ver­wen­dung ei­nes ein­heit­li­chen Da­ten­for­mats vor­ge­ge­ben wer­den, so dass die Be­richte au­to­ma­ti­sch zwi­schen den in­vol­vier­ten EU-Mit­glied­staa­ten aus­ge­tauscht wer­den können. Auch soll die Möglich­keit wei­terführen­der Ab­fra­gen zwi­schen den EU-Mit­glied­staa­ten ko­or­di­niert wer­den.

Hin­weis: Der Ent­wurf der DAC9-Richt­li­nie muss noch das EU-Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren durch­lau­fen. So­fern die Richt­li­nie fi­nal wirk­sam wird, ha­ben die EU-Mit­glied­staa­ten de­ren In­halt bis zum 31.12.2025 in na­tio­na­les Recht um­zu­set­zen.

nach oben