Für Unternehmen bedeutet dies, etwaigen sich daraus ergebenden Handlungsbedarf oder auch Handlungsoptionen zu erkennen und ggf. noch vor dem Jahreswechsel umzusetzen.
Einige Überlegungen zu Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten haben wir für Sie in der vorliegenden Broschüre zusammengetragen, die aber keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit erheben können und sollen.
Die Broschüre steht Ihnen hier zur Verfügung.
Hinweis: Den weiteren Fortgang insb. des Jahressteuergesetzes 2024 und des Steuerfortentwicklungsgesetzes werden wir in den nächsten Tagen und Wochen aufmerksam verfolgen. Angesichts der politischen Turbulenzen ist hier derzeit schwer einzuschätzen, ob und wann diese Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss gebracht werden können.