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Wirtschaftsprüfung

Konzernabschlussprüfungen: Neue Anforderungen durch den ISA 600

Die Neu­fas­sung des In­ter­na­tio­nal Stan­dard on Au­diting (ISA) 600, ein wich­ti­ger Prüfungs­stan­dard für Kon­zern­ab­schlussprüfun­gen, wurde über­ar­bei­tet, um die Klar­heit und Ein­heit­lich­keit zu stei­gern und die Pflich­ten des Kon­zernprüfers ge­nauer zu de­fi­nie­ren. Das Haupt­ziel die­ser Über­ar­bei­tung be­steht in der Ver­bes­se­rung der Qua­lität von Kon­zern­ab­schlussprüfun­gen.

Konzernweites Prüfungsteam

Der Haupt­fach­aus­schuss (HFA) des In­sti­tuts der Wirt­schaftsprüfer in Deutsch­land e. V. (IDW) hat un­ter dem Ti­tel „Be­son­dere Über­le­gun­gen - Kon­zern­ab­schlussprüfun­gen (ein­schließlich der Tätig­keit von Teil­be­reich­sprüfern)“ eine um na­tio­nale Be­son­der­hei­ten mo­di­fi­zierte Fas­sung von ISA 600 (Re­vi­sed) ver­ab­schie­det.

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Eine der zen­tra­len Ände­run­gen des ISA 600 (Re­vi­sed) be­trifft das Kon­zept ei­nes kon­zern­wei­ten Prüfungs­teams. Da­nach soll ein ge­mein­schaft­li­ches Team für die Kon­zern­ab­schlussprüfung agie­ren, was die Ein­bin­dung und Ver­ant­wor­tung des Kon­zern­ab­schlussprüfers stärkt. Der Kon­zern­ab­schlussprüfer ist nun um­fas­send für die Steue­rung und Qua­lität der ge­sam­ten Kon­zern­ab­schlussprüfung ver­ant­wort­lich: Selbst wenn Prüfungs­hand­lun­gen für Kon­zern­ge­sell­schaf­ten oder Teil­be­rei­che von an­de­ren Wirt­schaftsprüfern über­nom­men wer­den, bleibt die Haupt­ver­ant­wor­tung beim Kon­zern­ab­schlussprüfer. Eine geänderte De­fi­ni­tion des Teil­be­reichs­be­griffs ermöglicht eine fle­xi­blere Ab­gren­zung der Teil­be­rei­che für die Prüfungs­pla­nung und -durchführung.

Die Ände­run­gen ha­ben wich­tige Aus­wir­kun­gen auf die Ri­si­ko­be­ur­tei­lung, die Zu­sam­men­ar­beit mit Teil­be­reich­sprüfern und die Do­ku­men­ta­ti­ons­an­for­de­run­gen. Der er­wei­terte Ver­ant­wor­tungs­be­reich des Kon­zern­ab­schlussprüfers führt dazu, dass die­ser stärker so­wohl auf Kon­zern- als auch auf Teil­be­reichs­ebene in­vol­viert ist.

Erweiterte Risikobeurteilung

Ein Schwer­punkt des ISA 600 (Re­vi­sed) liegt auf ei­ner er­wei­ter­ten Ri­si­ko­be­ur­tei­lung. So ist der Kon­zern­ab­schlussprüfer für die Ge­win­nung ei­nes aus­rei­chen­den Verständ­nis­ses i. S. d. ISA [DE] 315 (Re­vi­sed 2019) als Grund­lage für die Ri­si­ko­be­ur­tei­lung ver­ant­wort­lich. Er ver­ant­wor­tet auch die Iden­ti­fi­zie­rung und Be­ur­tei­lung der Ri­si­ken we­sent­li­cher fal­scher Dar­stel­lun­gen im Kon­zern­ab­schluss mit­samt des Kon­so­li­die­rungs­pro­zes­ses. Seine Ri­si­ko­be­ur­tei­lun­gen be­zie­hen sich so­mit zunächst auf die Ebene ein­zel­ner Kon­zern­ab­schluss­pos­ten und nach­ge­la­gert auf die Ebene ein­zel­ner Teil­be­rei­che.

Folg­lich legt der Stan­dard mehr Wert auf die Er­mitt­lung und Be­wer­tung von Ri­si­ken und die dar­auf ba­sie­rende Re­ak­tion des Kon­zern­ab­schlussprüfers. Da­mit soll die Prüfungs­qua­lität im In­ter­esse al­ler Sta­ke­hol­der erhöht und der Fo­kus kon­kret auf re­le­vante Ri­si­ken ge­legt wer­den. Der Kon­zern­ab­schlussprüfer soll eine de­tail­lierte Ri­si­ko­be­ur­tei­lung auf Kon­zer­ne­bene durchführen und den Teil­be­reich­sprüfer um­fas­send an­lei­ten, um die Prüfungs­stra­te­gie und den Prüfungs­plan ef­fek­tiv um­zu­set­zen.

Zusammenarbeit mit den Teilbereichsprüfern

Darüber hin­aus muss der Kon­zern­ab­schlussprüfer ak­tiv an der Pla­nung und Durchführung der Prüfun­gen der Teil­be­rei­che be­tei­ligt sein, wo­mit si­cher­ge­stellt wer­den soll, dass alle Prüfungs­ak­ti­vitäten den An­for­de­run­gen des über­ar­bei­te­ten Prüfungs­stan­dards ent­spre­chen. Dem­ent­spre­chend ist eine verstärkte Kom­mu­ni­ka­tion und Ko­or­di­na­tion zwi­schen dem Kon­zern­ab­schlussprüfer und den Teil­be­reich­sprüfern er­for­der­lich, um einen ef­fek­ti­ven In­for­ma­ti­ons­aus­tausch zu gewähr­leis­ten und die Prüfun­gen der Teil­be­rei­che mit der Ge­samt­stra­te­gie und dem Ge­samt­plan der Kon­zernprüfung ab­zu­stim­men.

Erweiterte Dokumentationsanforderungen

Die er­wei­ter­ten Do­ku­men­ta­ti­ons­an­for­de­run­gen nach ISA 600 (Re­vi­sed) zie­hen einen erhöhten Ar­beits­auf­wand nach sich. Sie zie­len dar­auf ab, die Qua­lität und Nach­voll­zieh­bar­keit der durch­geführ­ten Prüfun­gen zu gewähr­leis­ten. So sind um­fang­rei­chere und de­tail­lier­tere Do­ku­men­ta­tio­nen er­for­der­lich, um si­cher­zu­stel­len, dass die Prüfung je­der­zeit nach­voll­zieh­bar ist und hohe Qua­litäts­stan­dards erfüllt.

Erstmalige Anwendung

ISA [DE] 600 (Re­vi­sed) gilt erst­mals für die Prüfung von Ab­schlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2024 be­gin­nen, also erst­mals für das ka­len­der­jahr­glei­che Ge­schäfts­jahr 2025. Eine frei­wil­lige vor­zei­tige An­wen­dung für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2023 be­gin­nen, also erst­mals für das ka­len­der­jahr­glei­che Ge­schäfts­jahr 2024, ist zulässig.

Fazit

Die Neu­fas­sung des ISA 600 bringt er­heb­li­che Ände­run­gen mit sich, die die Rolle des Kon­zern­ab­schlussprüfers stärken und die Prüfungs­qua­lität ins­ge­samt ver­bes­sern sol­len. Mit einem stärke­ren Fo­kus auf Ri­si­ko­be­ur­tei­lung und Kom­mu­ni­ka­tion so­wie er­wei­ter­ten Do­ku­men­ta­ti­ons­an­for­de­run­gen wird die Um­set­zung der neuen Vor­schrif­ten eine an­spruchs­volle, aber not­wen­dige Ent­wick­lung für die Pra­xis der Kon­zern­ab­schlussprüfung dar­stel­len. Da­mit ist künf­tig eine noch en­gere Ab­stim­mung zwi­schen dem Kon­zern­ab­schlussprüfer und den Teil­be­reich­sprüfern er­for­der­lich. Bei in­ter­na­tio­na­len Kon­zern­struk­tu­ren kann die­ses Er­for­der­nis durch ein glo­bal stärker in­te­grier­tes Netz­werk ab­ge­deckt wer­den, das insb. durch ein­heit­li­che Pro­zesse, Stan­dards und In­stru­mente ge­kenn­zeich­net ist. RSM verfügt hierzu ne­ben welt­weit ein­heit­li­chen Qua­litäts­stan­dards über eine ein­heit­li­che Glo­bal Au­dit Me­tho­do­lo­gie (GAM), ein­heit­li­che Pro­zesse und Au­dit Tools und erfüllt da­mit die er­wei­ter­ten An­for­de­run­gen. Dies ist ein ent­schei­den­der Vor­teil in der Be­treu­ung in­ter­na­tio­nal auf­ge­stell­ter Un­ter­neh­mens­grup­pen.

Ju­lian Breidthardt, Tor­ben Roh­land

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