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Konzernabschlussprüfungen: Neue Anforderungen durch den ISA 600

05.09.2024 | 3 Minuten Lesezeit

Die Neufassung des International Standard on Auditing (ISA) 600, ein wichtiger Prüfungsstandard für Konzernabschlussprüfungen, wurde überarbeitet, um die Klarheit und Einheitlichkeit zu steigern und die Pflichten des Konzernprüfers genauer zu definieren. Das Hauptziel dieser Überarbeitung besteht in der Verbesserung der Qualität von Konzernabschlussprüfungen.

Konzernweites Prüfungsteam

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat unter dem Titel „Besondere Überlegungen - Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)" eine um nationale Besonderheiten modifizierte Fassung von ISA 600 (Revised) verabschiedet.

Eine der zentralen Änderungen des ISA 600 (Revised) betrifft das Konzept eines konzernweiten Prüfungsteams. Danach soll ein gemeinschaftliches Team für die Konzernabschlussprüfung agieren, was die Einbindung und Verantwortung des Konzernabschlussprüfers stärkt. Der Konzernabschlussprüfer ist nun umfassend für die Steuerung und Qualität der gesamten Konzernabschlussprüfung verantwortlich: Selbst wenn Prüfungshandlungen für Konzerngesellschaften oder Teilbereiche von anderen Wirtschaftsprüfern übernommen werden, bleibt die Hauptverantwortung beim Konzernabschlussprüfer. Eine geänderte Definition des Teilbereichsbegriffs ermöglicht eine flexiblere Abgrenzung der Teilbereiche für die Prüfungsplanung und -durchführung.

Die Änderungen haben wichtige Auswirkungen auf die Risikobeurteilung, die Zusammenarbeit mit Teilbereichsprüfern und die Dokumentationsanforderungen. Der erweiterte Verantwortungsbereich des Konzernabschlussprüfers führt dazu, dass dieser stärker sowohl auf Konzern- als auch auf Teilbereichsebene involviert ist.

Erweiterte Risikobeurteilung

Ein Schwerpunkt des ISA 600 (Revised) liegt auf einer erweiterten Risikobeurteilung. So ist der Konzernabschlussprüfer für die Gewinnung eines ausreichenden Verständnisses i. S. d. ISA [DE] 315 (Revised 2019) als Grundlage für die Risikobeurteilung verantwortlich. Er verantwortet auch die Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss mitsamt des Konsolidierungsprozesses. Seine Risikobeurteilungen beziehen sich somit zunächst auf die Ebene einzelner Konzernabschlussposten und nachgelagert auf die Ebene einzelner Teilbereiche.

Folglich legt der Standard mehr Wert auf die Ermittlung und Bewertung von Risiken und die darauf basierende Reaktion des Konzernabschlussprüfers. Damit soll die Prüfungsqualität im Interesse aller Stakeholder erhöht und der Fokus konkret auf relevante Risiken gelegt werden. Der Konzernabschlussprüfer soll eine detaillierte Risikobeurteilung auf Konzernebene durchführen und den Teilbereichsprüfer umfassend anleiten, um die Prüfungsstrategie und den Prüfungsplan effektiv umzusetzen.

Zusammenarbeit mit den Teilbereichsprüfern

Darüber hinaus muss der Konzernabschlussprüfer aktiv an der Planung und Durchführung der Prüfungen der Teilbereiche beteiligt sein, womit sichergestellt werden soll, dass alle Prüfungsaktivitäten den Anforderungen des überarbeiteten Prüfungsstandards entsprechen. Dementsprechend ist eine verstärkte Kommunikation und Koordination zwischen dem Konzernabschlussprüfer und den Teilbereichsprüfern erforderlich, um einen effektiven Informationsaustausch zu gewährleisten und die Prüfungen der Teilbereiche mit der Gesamtstrategie und dem Gesamtplan der Konzernprüfung abzustimmen.

Erweiterte Dokumentationsanforderungen

Die erweiterten Dokumentationsanforderungen nach ISA 600 (Revised) ziehen einen erhöhten Arbeitsaufwand nach sich. Sie zielen darauf ab, die Qualität und Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Prüfungen zu gewährleisten. So sind umfangreichere und detailliertere Dokumentationen erforderlich, um sicherzustellen, dass die Prüfung jederzeit nachvollziehbar ist und hohe Qualitätsstandards erfüllt.

Erstmalige Anwendung

ISA [DE] 600 (Revised) gilt erstmals für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2024 beginnen, also erstmals für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2025. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2023 beginnen, also erstmals für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2024, ist zulässig.

Fazit

Die Neufassung des ISA 600 bringt erhebliche Änderungen mit sich, die die Rolle des Konzernabschlussprüfers stärken und die Prüfungsqualität insgesamt verbessern sollen. Mit einem stärkeren Fokus auf Risikobeurteilung und Kommunikation sowie erweiterten Dokumentationsanforderungen wird die Umsetzung der neuen Vorschriften eine anspruchsvolle, aber notwendige Entwicklung für die Praxis der Konzernabschlussprüfung darstellen. Damit ist künftig eine noch engere Abstimmung zwischen dem Konzernabschlussprüfer und den Teilbereichsprüfern erforderlich. Bei internationalen Konzernstrukturen kann dieses Erfordernis durch ein global stärker integriertes Netzwerk abgedeckt werden, das insb. durch einheitliche Prozesse, Standards und Instrumente gekennzeichnet ist. RSM verfügt hierzu neben weltweit einheitlichen Qualitätsstandards über eine einheitliche Global Audit Methodologie (GAM), einheitliche Prozesse und Audit Tools und erfüllt damit die erweiterten Anforderungen. Dies ist ein entscheidender Vorteil in der Betreuung international aufgestellter Unternehmensgruppen.