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novus Energie November 2024
Die sog. AVBFernwärmeV soll einen attraktiven Rechtsrahmen für die preisgünstige und umweltfreundliche Wärmeversorgung bieten - mit erheblichen Änderungen für Wärmelieferanten. Auch erläutern wir die Eckpunkte des bereits im Mai 2024 in Kraft getretenen „Solarpaket 1“. Energieintensive Unternehmen können auch nach dem Auslaufen der Preisbremsen mittels weiterer Entlastungsmaßnahmen ihre wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit sichern, bedürfen allerdings einer energierechtlichen Prüfung. Wir geben einen Überblick. Last but not least soll die Reform des Strom- und Energiesteuerrechts zum 01.01.2025 dem Bürokratieabbau dienen.
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novus Financial Services 2. Ausgabe 2024
Mit der neuen ZAG-MaRisk wurden erstmalig eigene Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Zahlungsdienstleistern geschaffen, die unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fallen. Für Kreditinstitute und große Wertpapierinstitute rücken die Neuerungen der CRR III und CRD IV ab 01.01.2025 näher. Möglicherweise wird jedoch die erstmalige Anwendung der Marktrisikovorschriften der EU um ein Jahr verschoben. Darüber und über zahlreiche weitere Neuerungen im Bereich Financial Services informieren wir Sie in dieser Ausgabe des novus.
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Rechtsberatung
Rechtliche Vorgaben, komplexe Aufgaben, verschiedene Interessenlagen – Unternehmen sind mit juristischen Anforderungen konfrontiert, die oftmals ein einzelner Rechtsanwalt allein nicht lösen kann. Im Vorteil ist, wer eine Full-Service-Anwaltskanzlei mit Experten für alle relevanten Bereiche des Wirtschaftsrechts an seiner Seite hat.
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novus Personal 2. Ausgabe 2024
Im Frühjahr 2024 wurden einige für den Personalbereich interessante Steuerrechtsänderungen beschlossen. Weitere Änderungen wurden bereits angekündigt und sollen im Laufe des Jahres umgesetzt werden. Mit Blick auf die bald startende EM in Deutschland wird in der 2. Ausgabe des novus Personal die Pauschalversteuerung von VIP-Logenplätzen für Arbeitnehmer erläutert. Im Bereich des Arbeitsrechts gehen der Frage nachgegangen, ob eine Kündigung auch bei fehlender oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige wirksam ist. Sind Arbeitnehmer grenzüberschreitend in der Form von Telearbeit tätig, besteht bis 30.06.2024 Handlungsbedarf.
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Pflichten im Zusammenhang mit der Lieferkette - Handlungsleitfaden für den Mittelstand
Das seit 01.01.2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erlegt den betroffenen Unternehmen neue und weitreichende Pflichten auf: sie müssen eine Risikoanalyse entlang ihrer Lieferkette vornehmen. Diese Broschüre zeigt die To do’s für mittelständische Unternehmen auf: sie reichen von der Integration der LkSG-Vorgaben in die Compliance- und Risikomanagementsysteme integriert, der Festlegung von Verantwortlichkeiten bis hin zur Vornahme eventuell erforderlicher Präventions- und Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Zudem sind Dokumentations- und Berichtspflichten zu erfüllen. Noch richten sich die die Unternehmen treffenden Verpflichtungen ausschließlich nach nationalen Vorgaben - von Seiten der EU drohen mit der sog. Corporate Sustainability Due Diligence Directive, (kurz CSDDD) allerdings weitere Verschärfungen.
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ESG Quick-Check
Die Berücksichtigung der Bereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) als Teil der Strategie von Unternehmen ist ein Brennpunktthema in Politik und Wirtschaft. Die regulatorischen Anforderungen steigen stetig an - und zwar auch für mittelständische Unternehmen. Wie gelingt es in diesem Dickicht der Regulatorik noch, den Überblick zu wahren? Welche Vorgaben sind Pflicht - und gelten diese auch für mein Unternehmen? Bei welchen Regelungen handelt es sich um freiwillige Selbstverpflichtungen - und kann ich daraus ggf. Mehrwerte für mein Unternehmen generieren? Wie steht mein Unternehmen insgesamt im Hinblick auf die Umsetzung ESG-relevanter Aspekte? Der RSM Ebner Stolz ESG Quick Check soll es Unternehmen auf einfache Weise ermöglichen, eine rechtliche Standortbestimmung durchzuführen, um Risiken bzw. Handlungsfelder zu identifizieren und Mehrwerte zu heben.
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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen tun müssen
Mit dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz hat der deutsche Gesetzgeber die sog. WhistleblowerRichtlinie der EU im Mai 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden seit Juni 2023 in Kraft. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben des Gesetzes seit 17.12.2023 beachten.
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novus Financial Services 1. Ausgabe 2024
Rund um den Jahreswechsel sind vier neue Verordnungen für Wertpapierinstitute in Kraft getreten. Sie geben die Anforderungen an das Anzeigewesen, deren Vergütungssysteme und den Erwerb von bedeutenden Beteiligungen an Wertpapierinstituten sowie für deren Abschlussprüfung vor. Auch rücken die Neuerungen der CRR III und CRD IV näher, die voraussichtlich schon ab 01.01.2025 gelten. Schließlich hat die BaFin im Februar 2024 die Konsultation zur 8. MaRisk-Novelle gestartet. Die finale Fassung der MaRisk-Novelle soll bereits im April 2024 veröffentlicht werden. Darüber und zu weiteren aktuellen Entwicklungen informiert die aktuelle Ausgabe des novus Financial Services.
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WaldschutzVO: Neue Ein- und Ausfuhrverbote ab 31.12.2024
Mit der sog. WaldschutzVO werden umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz globaler Wälder gegen Rodung und Ausbeutung in Zusammenhang mit der Produktion verschiedener Agrarereugnisse eingeführt. Es soll sichergestellt werden, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in die EU ein- und ausgeführt bzw. gehandelt werden, nicht mehr zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Dies soll durch Einfuhr-/Bereitstellungs- und Ausfuhrverbote von nicht entwaldungsfreien Waren erfolgen. Zwar gelten diese Verbote erst ab dem 31.12.2024; Stichtag für die Beurteilung der Entwaldungsfreiheit der erfassten Waren ist jedoch bereits der 31.12.2020, so dass sich Importeure und Händler schon ab dem 29.06.2023 auf die neuen Sorgfaltspflichten der WaldschutzVO einstellen müssen.
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Mitarbeiter finden und binden: Mitarbeiterbeteiligungsmodelle als probates Mittel zur Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität
Mittelständische Unternehmen, gleichgültig welcher Branche, beklagen unisono einen immensen Fachkräftemangel. Qualifizierte Arbeitnehmer können sich ihren Job quasi aussuchen. Wie können mittelständische Unternehmen in diesem War for talents bestehen? Wie positionieren sich die Unternehmen als attraktive Arbeitgeber? Neben ansprechenden Arbeitsbedingungen und einem attraktiven Gehalt können auch Mitarbeiterbeteiligungsmodelle die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen und qualifizierte Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen binden.
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novus Personal 1. Ausgabe 2024
Zum 01.01.2024 sind einige gesetzliche Änderungen im Personalbereich zu beachten. Die wesentlichsten Änderungen sind hier zusammengestellt. Zudem wird auf steuerliche Änderungen hingewiesen, die evtl. demnächst noch beschlossen werden könnten. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ein Hinweisgebersystem zu implementieren. Hierbei sind auch arbeitsrechtliche Themen zu beachten. Mitarbeitende, die von ihrem Arbeitgeber aus dem Inland vorübergehend auch im Ausland eingesetzt werden, können ihre Sozialversicherungsstatus durch eine A1-Bescheinigung belegen. Der EuGH entschied nun zum Widerruf einer solchen Bescheinigung.
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Unternehmenskäufe: Motivation, Herausforderungen und Erfolgsfaktoren
Die Anlässe für Unternehmenskäufe sind vielfältig: Neue Strategien, Wachstum und die weitere Firmenentwicklung können durch den Zukauf eines passenden Unternehmens oder eines Unternehmensteils verwirklicht werden. Dies untersucht Ebner Stolz gemeinsam mit dem F.A.Z. Institut (ISBN: 978-3-945999-86-8).
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novus Financial Services 1. Ausgabe 2023
Den steigenden Risiken in der Informations- und Kommunikationstechnik von Unternehmen im Finanzsektor soll mit dem Digital Operational Resilience Act, kurz DORA, begegnet werden. Die Vorgaben müssen bis Anfang 2025 umgesetzt werden. Was auf die Finanzunternehmen zukommt, lesen Sie neben zahlreichen weiteren aktuellen Themen in unserer diesjährigen Ausgabe des novus Financial Services.
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novus Energie 2. Ausgabe 2023
Die gerade verabschiedeten Regelungen zur Wärmewende führen vor allem für Kommunen und Wärmeversorger zu erheblichem Aufwand, eröffnen aber auch neue Geschäftsmöglichkeiten. In der aktuellen Ausgabe des novus Energie erfahren Sie mehr über ausgewählte Aspekte der Neuregelungen. Preisbremsen und Überschusserlösabschöpfung müssen in den Jahresabschlüssen der betroffenen Unternehmen abgebildet werden. Das wirft eine Reihe schwieriger Fragen auf, die in dieser Ausgabe des novus Energie beleuchtet werden.
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Umweltrechtliche Vorgaben: Erhöhte Compliance-Verpflichtungen
Längst ist bekannt, dass unternehmerisches Handeln mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden ist. Die steigende Brisanz der Themen Klimawandel und Umweltschutz veranlasst deshalb sowohl die EU als auch den nationalen Gesetzgeber, die Regelungsdichte im Umweltrecht fortlaufend zu erhöhen. Unternehmen kommen nicht umhin, ihre umweltrechtliche Compliance stärker in den Fokus zu nehmen
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novus Personal 3. Ausgabe 2023
Arbeitnehmer können voraussichtlich ab 2024 von einigen Steuererleichterungen und Vereinfachungen profitieren. Entsprechende Gesetzesänderungen sind mit dem Wachstumschancengesetz beabsichtigt, das bis zum Jahresende den Bundestag und Bundesrat passieren soll. Zudem gehen wir in der 3. Ausgabe des novus Personal darauf ein, was steuerlich zu beachten ist, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Homeoffice-Kosten erstatten. Für die Personalabteilung relevant sein dürfte u. a. eine sozialversicherungsrechtliche Entscheidung, in der es um den Unfallversicherungsschutz beim Kaffeeholen aus dem Sozialraum geht. Im internationalen Kontext weisen wir auf mit Luxemburg vereinbarte steuerrechtliche Regelungen zu grenzüberschreitendem „remote work“ hin.
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Umweltrechtliche Vorgaben: Unüberschaubare Compliance-Verpflichtungen
Unternehmerisches Handeln ist mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden - das steht fest. Die steigende Brisanz der Themen Klimawandel und Umweltschutz veranlasst deshalb sowohl die EU als auch den deutschen Gesetzgeber, die Regelungsdichte im Umweltrecht fortlaufend zu erhöhen. Unternehmen kommen deshalb nicht umhin, ihre umweltrechtliche Compliance stärker in den Fokus zu nehmen. Verpackungsgesetz, Einwegkunststofffondsgesetz, CBAM, Entwaldungsfreie Lieferkette und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Hier erfahren Sie, wer ist von welcher Regelung betroffen ist und was zu tun ist.
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EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (WaldschutzVO): Neue Einfuhr- und Ausfuhrverbote ab 31.12.2024
Die Schädigung des Waldes, u. a. durch Rodung und Entwaldung, stellt neben dem Ausstoß von CO2 eine der Hauptursachen für den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt dar. Bis zu 90 % der Entwaldung ist dabei auf nicht-nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen. Dem will die EU mit einer neuen Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, der sog. WaldschutzVO entgegenwirken und will mit ab 31.12.2024 geltenden neuen Ein- und Ausfuhrverboten Abhilfe schaffen.
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CO2-Grenzausgleichsmechanismus: Die neuen CBAM-Berichtspflichten für Importeure
Die EU-Kommission will den EU-Green-Deal vor allem mit dem EU-Klimaschutzpaket „Fit for 55“ umsetzen. Das Ziel besteht darin, die Netto-Treibhausgasemissionen, darunter die CO2-Emissionen, bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senden. Ein Grundpfeiler hierzu bildet das neue CO2-Grenzausgleichssystem (sog. Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM, das mit der Verordnung (EU) 2023/956 beschlossen wurde und zum 17.05.2023 in Kraft getreten ist. Erste Meldepflichten für CO2-intensive Importeure in die EU gelten bereits ab 01.10.2023. Hier finden Sie einen Überblick über die CBAM und die daraus resultierenden Berichtspflichten.
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novus Energie 1. Ausgabe 2023
Die Umsetzung der Energiepreisbremsen stellt alle Marktteilnehmer vor große Herausforderungen, denn der Teufel steckt im Detail. Es zeigen sich immer wieder Fallkonstellationen, die der Gesetzgeber bei Formulierung und Verabschiedung der Gesetze nicht im Blick hatte. Mit einer „Anpassungsnovelle“, einer Rechtsverordnung und einer „Korrekturnovelle“ werden bestehende Unklarheiten beseitigt. Hierüber und über die den zahlreichen weiteren Entwicklungen im Energiebereich informieren wir Sie in der 1. Ausgabe des novus Energie 2023.
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Transaction Advisory Projekte 2022
Ausgewählte Transaction Advisory Referenzprojekte von Ebner Stolz aus dem Jahr 2021.
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Arbeitgeber sind ab sofort zur Zeiterfassung verpflichtet!
Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die gesamte von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit zu erfassen ist. Nun liegen auch die Urteilsgründe vor. Daraus ergibt sich explizit, dass die umfassende Zeiterfassungspflicht ab sofort gilt.
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novus Energie 2. Ausgabe 2022
Noch immer beherrscht die Energiekrise und deren Bewältigung die gesamte Energiebranche und weite Teile der Wirtschaft in Deutschland. Der Gesetzgeber wird mit unterschiedlichen Maßnahmen privaten Haushalten und Unternehmen große Teile der Lasten abnehmen, die aus den aktuellen und künftigen Preisentwicklungen resultieren. Die Darstellung dieser Maßnahmen bildet den Schwerpunkt in dieser Ausgabe des novus Energie.
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novus Mandanteninformation Oktober 2022
Am 21.06.2022 erzielten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung zur Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung in der EU, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Richtlinie sieht eine deutliche Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen sowie eine grundlegende Überarbeitung der Berichtsinhalte in Form verpflichtender Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Zwar wurde der ursprüngliche Zeitplan, der eine Erstanwendung ab 2023 vorsah, verschoben. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Berichterstattung sollte dieser Aufschub allerdings vor allem von Erstberichterstattern genutzt werden, um rechtzeitig robuste Prozesse zur Erhebung der Angaben aufzusetzen. Lesen Sie mehr dazu in der Oktober-Ausgabe der novus Mandanteninformation.
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novus Mandanteninformation August September 2022
Inhaber und Unternehmerfamilien widmen ihrem Familienunternehmen viel Aufmerksamkeit und Zeit. Aber gilt dies auch für das sonstige Familienvermögen, insbesondere dessen Strukturierung und professionelle Steuerung? Diese Frage hat Ebner Stolz im Rahmen einer Studie beleuchtet. Mit einer Online-Umfrage unter mehr als 400 Family Offices haben wir diese nach ihren Herausforderungen, ihrem Anlageverhalten und nach ihrem Aufgabenspektrum gefragt. Es zeigt sich, worauf Family Offices ihren Fokus legen, um erfolgreich durch die aktuellen Herausforderungen zu navigieren. Lesen Sie mehr zu unserer Studie in dieser Ausgabe der novus Mandanteninformation.
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novus Energie 1. Ausgabe 2022
Mit der aktuellen Ausgabe des novus Energie erhalten Sie einen ersten Überblick u.a. über die gesetzlichen Maßnahmen, die insbesondere die Energiebranche dabei unterstützen sollen, in der Gaskrise, die sich zunehmend zur Energiekrise auswächst, die landesweite Versorgung aufrechtzuerhalten. Auch sollen die Regelungen sicherstellen, dass die finanziellen Lasten angemessen verteilt werden.
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novus Financial Services 1. Ausgabe 2022
Die EU-Mitgliedstaaten hätten bereits bis Ende 2021 die sog. Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Der deutsche Gesetzgeber ist hier im Verzug, hat aber zwischenzeitlich den Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes vorgelegt. Betroffene Unternehmen sind demnach zur Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems bzw. zur Anpassung eines bereits bestehenden Systems verpflichtet. Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des novus Financial Services u.a. welche Auswirkungen ein solches Hinweisgeberschutzgesetz für die Finanzindustrie hat.
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novus Mandanteninformation Juli 2022
Mittelständische Unternehmen nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung bereits intensiv - jedenfalls im operativen Bereich. Doch wie sieht es bei der Steuerfunktion aus? Welche Rolle spielt die Digitalisierung in der Steuerabteilung mittelständischer Unternehmen bzw. inwieweit kommt die Digitalisierung dort bei steuerlich relevanten Abläufen zum Einsatz? Diesen Fragen gehen wir mit unserer gemeinsam mit F.A.Z. Business Media durchgeführten Studie nach und kommen dabei auf teilweise überraschende Ergebnisse. Lesen Sie mehr zu unserer Studie in dieser Ausgabe der novus Mandanteninformation. Dort finden Sie auch einen QR-Code, unter dem Sie Einblicke zu den Studienergebnissen erhalten.
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Forecast, Ausgabe 10 - Nachfolge
Keine andere Generation vor uns hat solch tiefgreifenden technologischen und gesellschaftlichen Wandel in so kurzer Zeit erlebt. Wer in dieser Welt gut ausgebildet ist, zudem Mut, Neugier und Leidenschaft für das Unternehmertum mitbringt, der ist bereit, die Nachfolge anzutreten. Sechs dieser Nachfolger/innen erzählen uns in dieser Ausgabe des FORECAST von ihren Vorstellungen und Visionen.
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novus Mandanteninformation Juni 2022
Mittelständische Unternehmen sehen sich mit enormen Herausforderungen konfrontiert. Rasant fortschreitende technologische Entwicklungen, sich zunehmend verändernde Märkte und die Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des andauernden Ukraine-Kriegs können zu Unternehmenskrisen führen oder diese verstärken. Um Krisenzeiten zu überwinden, stehen verschiedene Sanierungswege offen. Wie sich diese unterscheiden und welcher der richtige ist, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe unserer novus Mandanteninformation.