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Auslandsengagements

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Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr

Bei international agierenden Unternehmen bleiben grenzüberschreitenden Zahlungen, wie etwa Dividenden, Zinsen oder Zahlungen für Lizenzen und Vergütungen für bestimmte Leistungen, nicht aus. Diese sind regelmäßig von einer Doppelbesteuerung betroffen, die internationale Transaktionen schnell zu einer kostspieligen Angelegenheit werden lassen.

Zah­lun­gen vom Aus­land oder in das Aus­land führen häufig zu einem Steu­er­ein­be­halt in dem Staat, aus dem die Vergütung stammt (sog. Quel­len­staat). Dies gilt so­wohl für Zah­lun­gen zwi­schen den Ge­sell­schaf­ten ei­ner Un­ter­neh­mens­gruppe als auch für Zah­lun­gen von und an Per­so­nen außer­halb ei­ner Un­ter­neh­mens­gruppe. Auf­grund der zusätz­li­chen Be­steue­rung in Deutsch­land sind die Zah­lun­gen so­mit schnell mit ei­ner dop­pel­ten Steuer be­las­tet. Da­her stellt sich im­mer die Frage, ob die an­fal­lende Quel­len­steuer der Höhe nach re­du­ziert oder so­gar eli­mi­niert wer­den kann. So­wohl in Deutsch­land als auch im Aus­land ist dies je­doch an die Erfüllung be­stimm­ter Vor­aus­set­zun­gen und die Ein­hal­tung ge­wis­ser For­ma­lien geknüpft. Die Her­aus­for­de­rung ei­ner er­folg­rei­chen Mi­ni­mie­rung der Quel­len­steuer be­steht da­bei ins­be­son­dere darin, die not­wen­di­gen Re­gu­la­rien zu ken­nen und si­cher­zu­stel­len, dass die ent­spre­chen­den An­for­de­run­gen be­ach­tet wer­den.

Um teure Feh­ler in Sa­chen Quel­len­steu­er­ein­be­halt zu ver­mei­den bzw. um die Möglich­kei­ten von Steu­er­be­frei­un­gen oder Steu­er­ermäßigun­gen voll aus­zu­schöpfen, ste­hen wir Ih­nen mit den fol­gen­den Leis­tun­gen zur Verfügung.