Internationale Betriebsprüfungen
Nicht nur der deutsche Fiskus, sondern auch die ausländischen Finanzverwaltungen richten den Fokus ihrer Betriebsprüfungen zunehmend auf die Besteuerung grenzüberschreitenden Sachverhalte. Für betroffene Unternehmen ist dies vor allem deshalb herausfordernd, weil sie sich in Bezug auf die gleiche Sachverhaltskonstellation mit den Finanzverwaltungen von mindestens zwei Ländern auseinandersetzen müssen, deren Interessen regelmäßig vorrangig darauf ausgerichtet sind, dass eigene Besteuerungssubstrat so umfangreich wie möglich zu gestalten.
Hinzu kommen diverse Reformen zur Bekämpfung sog. aggressiver Steuergestaltungen auf internationaler Ebene, durch welche auch die Dokumentations- und Beweisvorsorgepflichten und damit der bürokratische Aufwand auf Seiten des Steuerpflichtigen zunehmend umfangreicher werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine gute Vorbereitung und Begleitung von internationalen Betriebsprüfungen durch qualifizierte Berater. Gerade aufgrund des verstärkten Einsatzes von speziell für das internationale Steuerrecht geschulten Auslandsfachprüfern der Finanzverwaltung auch in mittelständischen Unternehmen ist Expertenwissen unerlässlich.
Damit die Betriebsprüfung in Ihrer Organisation ohne böse Überraschungen verläuft und steuerliche Mehrbelastungen als Folge möglichst vermieden werden, unterstützt Sie unser erfahrenes Team gerne in allen Phasen der Betriebsprüfung.
Unsere Leistungen im Überblick
- Prüfung und Sicherstellung der Einhaltung des verfahrensrechtlichen Rahmens
- Begleitung bei grenzüberschreitenden Betriebsprüfungen inklusive der Unterstützung bei der Aufarbeitung von Sachverhalten, Erstellung von Argumentationsansätzen und Stellungnahmen zu ausgewählten Themenstellungen und Übernahme der Kommunikation mit der Betriebsprüfung (oder kürzer: Unterstützung in allen Phasen der Betriebsprüfung)
- Unterstützung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfen als Folge von Betriebsprüfungsfeststellungen
- Einleitung von Verständigungsverfahren zwischen den in- und ausländischen Finanzverwaltungen zur Eliminierung von Doppelbesteuerungen
- Koordinierung/Abstimmung mit Ihren Beratern/Kollegen im Ausland oder mit unseren internationalen Kollegen