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Familienunternehmen

Familienunternehmen weisen – unabhängig von ihrer jeweiligen Größe – ganz andere Strukturen auf als managergeführte Konzerne. Das Herz jedes Familienunternehmens ist stets der Unternehmer, gleich, ob er in der Geschäftsführung, im Beirat oder der Gesellschafterversammlung aktiv ist. An ihm orientieren sich die Mitarbeiter, er gibt dem Unternehmen seine Firmenphilosophie. Dadurch ist jedes Familienunternehmen einzigartig: Prozesse, Strukturen und Kulturen sind so individuell wie die dahinter stehende Gesellschafterfamilie.

Eine große Her­aus­for­de­rung für Be­ra­tungs­ge­sell­schaf­ten. Hier können nur sol­che Ge­sell­schaf­ten be­ste­hen, die die In­di­vi­dua­lität ih­rer Part­ner und Mit­ar­bei­ter zu­las­sen. Der Un­ter­neh­mer und sein Be­ra­ter müssen die glei­che Sprache spre­chen. So vielfältig die Cha­rak­tere der Un­ter­neh­mer, so un­ter­schied­lich müssen des­halb auch die Ty­pen sein, die wir ih­nen als Be­ra­ter­persönlich­kei­ten zur Seite stel­len können.

Familienunternehmen © Thinkstock

Der lau­fende persönli­che Kon­takt zum Un­ter­neh­mer und zur Ge­schäftsführung ist da­bei die Ba­sis, um Schwach­stel­len, Ver­bes­se­rungs­po­ten­zial oder ste­tige re­gu­la­to­ri­sch be­dingte Verände­run­gen verständ­lich und auf Au­genhöhe zu kom­mu­ni­zie­ren.

Ne­ben den lau­fen­den Be­ra­tungs­fel­dern in Wirt­schafts-, Steuer-, Rechts- und Un­ter­neh­mens­be­ra­tung spielt in Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men die Un­ter­neh­mens­nach­folge ein zen­tra­les Thema, das so­wohl im Rah­men vor­weg­ge­nom­me­ner Erb­fol­gen als auch bei der Ge­stal­tung letzt­wil­li­ger Verfügun­gen sen­si­bel und pro­fes­sio­nell ge­re­gelt wer­den muss, um durch lang­fris­tig an­ge­legte und aus­glei­chende Lösun­gen den Fort­be­stand des Un­ter­neh­mens zu si­chern.

Bei Eb­ner Stolz ist die In­di­vi­dua­lität von Part­nern und Mit­ar­bei­tern großge­schrie­ben. Un­sere Fir­men­phi­lo­so­phie be­ruht dar­auf, dass wir uns mit den Bedürf­nis­sen der Man­dan­ten iden­ti­fi­zie­ren und uns dafür mit gan­zer Kraft ein­set­zen. Da­durch fin­den wir auch für Ihr Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men den An­sprech­part­ner, der sich – wie Sie – voll mit Ih­rem Un­ter­neh­men iden­ti­fi­ziert und dafür al­les gibt.


Publikationen

  • Ebner Stolz Broschüre Nachfolgeplanung
  • Ebner Stolz Erbschaftsteuermonitor
  • Unternehmensnachfolge nach der Erbschaftsteuerreform 2016
  • Investmentfonds im Abseits? Die Reform der Investmentbesteuerung
  • Ebner Stolz Broschüre Die Verbrauchsstiftung

Bit­coin & Co. – Be­steue­rung von Kryp­towährun­gen

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