
Familienunternehmen
Einzigartigkeit und Individualität sind charakteristisch für Familienunternehmen. Sie werden geprägt vom Unternehmer und der Unternehmerfamilie, indem Werte vorgegeben und vorgelebt werden, Entscheidungen möglichst weitsichtig getroffen und eine prosperierende Entwicklung über Generationen angestrebt wird. Daraus ziehen Familienunternehmen die Kraft, sowohl im nationalen als auch internationalen Wettbewerb mit managergeführten Konzernen zu bestehen. Sie punkten durch die enge Verbindung zwischen Unternehmen und Unternehmenslenker.
So individuell wie jedes Familienunternehmen ist, müssen auch dessen Berater sein. Ein tiefgreifendes Verständnis für das Geschäft eines Familienunternehmens und dessen Besonderheiten sind Basis für ein erfolgreiches Zusammenwirken. Der Unternehmenslenker erwartet einen zentralen Ansprechpartner, der einen Überblick über alle bilanzrechtlichen, wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragestellungen behält sowie beratend bei unternehmerischen Entscheidungen zur Seite steht. Auch jenseits des operativen Geschäfts muss die Chemie zwischen Unternehmerfamilie und Berater stimmen, auch weil in einem Familienunternehmen die Unternehmensnachfolge ein zentrales Thema ist, das sensibler aber zugleich hoch professioneller Begleitung bedarf.
Bei RSM Ebner Stolz wird dieser ganzheitliche Beratungsansatz großgeschrieben und oftmals über mehrere Generationen der Unternehmerfamilie umgesetzt. Dem Mandanten steht ein zentraler Ansprechpartner zu Seite, der alle Fäden zusammenhält und sicherstellt, dass bei den Beratungsergebnisse stets alle individuellen Aspekte des Familienunternehmens und der Unternehmerfamilie bedacht wurden - und das sowohl im Inland als auch, sofern erforderlich unter Hinzuziehung unserer RSM-Netzwerk-Partner, im Ausland.
Unsere Leistungen im Überblick
Beratung im laufenden Geschäft
- Beratung bei bilanziellen und steuerrechtlichen Fragestellungen
- Unterstützung oder Outsourcing der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie der Controlling-Funktion
- Erstellung oder Unterstützung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen nach handelsrechtlichen und steuerlichen Vorgaben
- Prüfung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
- Erstellung von Steuererklärungen
- Beratung zur Einführung und Umsetzung eines Tax Compliance Management Systems (siehe hierzu auch unser RSM Ebner Stolz TCMT)
- Unterstützung bei der steuerlich optimierten Ausgestaltung der Unternehmensfinanzierung
- Beratung bei der Veränderung von Unternehmensstrukturen
- Fragen des Betriebsverfassungsrechtes (Gesamt- und Konzernbetriebsrat) und mitbestimmungsrechtliche Fragen
Unterstützung und Beratung grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen
- Transfer Pricing-Beratung inklusive Benchmark-Analysen und Unterstützung bei der Erfüllung der Dokumentationspflichten
- Prüfung möglicher Betriebsstätten im Ausland
- Optimierung von Gesellschaftsstrukturen im In- und Ausland u. a. unter Berücksichtigung der Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung
- Prüfung von quellensteuerpflichtigen Sachverhalten und Unterstützung bei der Erfüllung der Deklarationspflichten
- Prüfung von der Wegzugsbesteuerung unterliegender Sachverhalte und steueroptimierten Gestaltungen
Verhältnis zwischen Familienunternehmen und Unternehmerfamilie
- Strukturierung und Umsetzung einer adäquaten Corporate Governance unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der verschiedenen Stakeholder (z.B. durch Einrichtung von Beiräten, Gesellschafterausschüssen und Aufsichtsräten, belastbare Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen)
- Umsetzung von Familienverfassungen
- Moderieren von Auffassungsunterschieden und „Change-Prozessen“ zwischen Generationen und Gesellschafterstämmen sowie zwischen unterschiedlichen Gremien (insbesondere Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung)
- Abgleich testamentarischer und güterrechtlicher Regelungen mit den gesellschaftsvertraglichen Anforderungen (z.B. Ehevertragsklauseln, eingeschränkter zugelassener Gesellschafterkreis)
- Übernahme von Beirats- und Aufsichtsratsfunktionen sowie Testamentsvollstreckungen
Nachfolgeberatung
- Rechtliche und steuerliche Beratung der Erbfolge und der vorweggenommenen Erbfolge unter Beachtung eines fairen Ausgleichs der Interessen der Nachfolger und der Führungsstrukturen im Unternehmen (z.B. durch Nießbrauchmodelle, vorgeschaltete Familiengesellschaften, Trennung von betrieblichem und privatem Vermögen, Vermeidung von Betriebsaufspaltungsrisiken)
- Monitoring der erbschaftsteuerlichen Begünstigung des Unternehmensvermögens
- Optimierung der Vermögensstruktur aus erbschaftsteuerlicher Sicht
- Mehr zur Nachfolgeberatung lesen Sie hier
Beratung der Gesellschafter des Familienunternehmens in deren persönlichen wirtschafts- und steuerrechtlichen Fragestellungen
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