Ungarn: Bis 31.12.2024 zu erfüllende GloBE-Mitteilungspflichten
Ungarische Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe, die unter die Vorgaben der globalen Mindeststeuer (GloBE) fallen, müssen bis 31.12.2024 gegenüber den ungarischen Steuerbehörden bestimmten Registrierungsanforderungen nachkommen. Andernfalls drohen Geldbußen.
Ebenso wie Deutschland hat auch Ungarn die EU-Vorgaben zur globalen Mindeststeuer in nationales Recht umgesetzt. Mit dem sog. Herbstpaket wurden in Ungarn zudem Details zu dortigen Registrierungsanforderungen konkretisiert. In diesem Zusammenhang veröffentlichten die ungarischen Steuerbehörden nun ein entsprechendes Formular bestehend aus zwei Teilen (GLOBEA und GLOBEM) auf ihrer Homepage. Daraus geht hervor, dass insbesondere die folgenden Informationen gefordert werden:
- Identifikationsdaten zu Gruppenmitgliedern (ungarische Gruppenmitglieder und das oberste Mutterunternehmen, sofern dieses in Ungarn ansässig ist),
- die Einstufung ungarischer Gruppenmitglieder gemäß dem ungarischen Gesetz über die globale Mindeststeuer (dies bezieht sich darauf, welcher GloBE-Steuer - QDMTT oder IIR - die ungarische Geschäftseinheit im Jahr 2024 unterliegt).
Da die Mitteilungspflichten in Ungarn innerhalb einer sehr kurzen Frist bis 31.12.2024 erstmalig zu erfüllen sind, sollten unter die globale Mindeststeuer fallende Unternehmensgruppen mit ungarischen Geschäftseinheiten möglichst zeitnah die erforderlichen Daten zusammentragen.
Weitere Details zu den Mitteilungspflichten entnehmen Sie bitte dem Website-Beitrag unserer RSM-Kollegen in Ungarn.
Gerne unterstützen wir Sie dabei in Kooperation mit unseren Kollegen der ungarischen RSM-Gesellschaft. Sprechen Sie dazu gerne Ihren RSM Ebner Stolz Kontakt an.
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