RSM Ebner Stolz Mittelstandstalk

30. Folge: Achtung, Straftat

Unternehmensinterne Ermittlungen werden immer relevanter!

Selbst in erfolgreichen und gut geführten Unternehmen kann der Verdacht von Straftaten durch Mitarbeiter oder Organmitglieder aufkommen - insbesondere, seit solche Verstöße im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes oder des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einfacher gemeldet werden können.

In solchen Verdachtsfällen sind die Führungskräfte bzw. das Aufsichtsgremium des Unternehmens dazu verpflichtet, die Anschuldigungen unter Wahrung höchster Vertraulichkeit umfassend aufzuklären. Dabei sind sie jedoch mit zahlreichen rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert, die oft die Expertise externer Berater erforderlich machen.

Welche Bedeutung unternehmensinterne Ermittlungen haben und wie man das Thema am besten angeht, bespricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, in dieser Folge des Mittelstandstalks mit Philipp Külz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Strafverteidiger, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) und Partner bei RSM Ebner Stolz in Köln und Jan Drewitz, Wirtschaftsprüfer und Senior Manager im Bereich der Durchführung von forensischen Sonderuntersuchungen bei RSM Ebner Stolz in München.