Philipp Külz
Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
- philipp.kuelz@ebnerstolz.de
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Standort Köln
Holzmarkt 1
50676 Köln
Tel. +49 221 20643-417
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
- Steuer- und wirtschaftsstrafrechtliche Unternehmensverteidigung
- Strafrechtliche Präventionsberatung für Unternehmen
- Unternehmensinterne Sonderuntersuchungen
- Individualverteidigung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Umfassende Einführung, Erweiterung und Anpassung von Compliance Management Systemen im Unternehmen
- Rechtssichere Begleitung bei der Einführung von Whistleblower-Systemen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie Übernahme der externen Ombudspersonenfunktion
Artikel
- WirtschaftsWoche: RSM Ebner Stolz und Philipp Külz gehören zu den Top-Adressen für Steuerrecht in Deutschland
- Hinweisgeberschutzgesetz: NRW erklärt Staatsanwaltschaften für zuständig
- Zur Schadensersatzpflicht bei einer Geldwäscheverdachtsmeldung
- Handelsblatt/Best Lawyers-Ranking: RSM Ebner Stolz unter „Deutschlands besten Kanzleien 2024“
- Kanzleimonitor 2024/25: Drei Partner von RSM Ebner Stolz zählen zu den führenden Experten in ihrem Rechtsgebiet
- „Gewerbesteueroasen“ im Fokus: Vermehrt Ermittlungen gegen Unternehmen
- Handelsblatt-Ranking „Best Lawyers 2024“: RSM Ebner Stolz mit 19 Anwältinnen und Anwälten unter den Besten in Deutschland
- Korruptionsstrafrecht: Wenn die Currywurst zum Verhängnis wird
- Unternehmensinterne Ermittlungen werden immer relevanter!
- Die Selbstanzeige im Außenwirtschaftsrecht
- Hinweisgeberschutzgesetz: Unternehmen mit über 49 Beschäftigten müssen handeln
- Fallstricke bei steuerlichen Korrekturerklärungen im Unternehmen
- Handelsblatt-Ranking „Best Lawyers 2023“: Anwälte von Ebner Stolz wieder unter den Besten in Deutschland
- Endlich: Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet
- Durchführung von unternehmensinternen Untersuchungen
Publikationen
- ESG: Anforderungen, Risiken und Chancen - So bleiben Unternehmen zukunftsfähig in: PStR Praxis Steuerstrafrecht 2024 (gemeinsam mit Christina Odenthal-Middelhoff, Björn Peters, Viktoria Lücke, Dr. Sandro Nücken, Richard Frahm, Nikolaus Krenzel)
- So lauten der Tatbegriff und der Grundsatz der Spezialität bei Auslieferungen (Art. 14 EuA/Ubk), PStR 2024, 100 f.
- Praxisfragen zum Hinweisgeberschutzgesetz in: NZWiSt 2024 Heft 4, Seite 131ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal-Middelhoff)
- Schwarzlohn - Schätzung: So wird der Schuldumfang bestimmt, in: PStR 2023, 244 f. (gemeinsam mit Annika Hecker)
- Das neue Hinweisgeberschutzgesetz - Gut gemeint ist nicht durchgängig gut gemacht - in: Compliance-Business-Magazin 03/2023 (gemeinsam mit Christina Odenthal-Middelhoff)
- ESG Compliance in: ESGZ Die Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit & Recht 5/2023, 39 f. (gemeinsam mit Christina Odenthal-Middelhoff)
- Cum-Ex: Verfassungsbeschwerde erfolglos, in: PStR 2023, 100 f. (gemeinsam mit Annika Hecker)
- Steuerhinterziehung durch Erblasser und Erben, in: PStR 2023, 28 f. (gemeinsam mit Annika Hecker)
- Podcast: Hinweisgebersysteme - Der Mittelstand muss handeln
- Weiter Handlungsspielraum, sorgfältige Prüfung – BGH: Bedeutung der Business Judgement Rule für das Vorliegen einer Pflichtverletzung im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB in: Deutscher AnwaltSpiegel - Compliance-Business-Magazin 02/2022 (gemeinsam mit Lara Dietrich)
- Bestätigung der ersten „Cum-Ex“-Verurteilungen: Das sind die Konsequenzen der BGH-entscheidung in: PStR 2021, 269ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal-Middelhoff)
- Steigende Relevanz von Compliance Management Systemen im Mittelstand, in: Deutscher AnwaltSpiegel - Compliance-Business-Magazin 03/2021
- Erstes BGH-Urteil zu „Cum-Ex“-Aktiengeschäften, in: PStR 2021, 196ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal-Middelhoff)
- Anzeigeverpflichtung bei Straftaten im Unternehmen? in: Deutscher AnwaltSpiegel - Compliance-Business-Magazin 01/2021 (gemeinsam mit Dominic Vallera)
- Interview zum Thema "Verbandssanktionengesetz und die Auswirkungen auf das Steuerstrafrecht" in: DER BETRIEB, Nr. 50, 2020, M18ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Interview zum Thema Verbandssanktionengesetz: „Es wird zu mehr Hauptverhandlungen im Steuerstrafrecht kommen" in: JUVE STEUERMARKT, November 2020
- Unternehmen im Fokus der Behörden - die Einführung eines Verbandssanktionengesetzes rückt näher in: Handelsblatt Rechtsboard, Mai 2020 (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Die Strafbarkeitsrisiken von Compliance-Verantwortlichen in: Deutscher AnwaltSpiegel - Compliance-Business-Magazin 02/2020 (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- BFH zur Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat in: PStR 2020, 271f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Der Entwurf zum Verbandssanktionengesetz – mögliche Auswirkungen auf das Steuerstrafrecht (gemeinsam mit Christina Odenthal), in: PStR 2020, 10ff.
- BFH zur Steuerschuld nach § 14a Abs. 1 UStG (gemeinsam mit Christina Odenthal), in: PStR 2019, 129f.
- BGH zur Selbstanzeige bei Umsatzsteuerhinterziehung, PStR 2019, 104 (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- BFH zur Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige, PStR 2019, 2f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Hinterziehungszinsen trotz rückwirkendem Wegfall des Schenkungsteueranspruchs? PStR 2018, 220f.
- Durchsuchung und Beschlagnahme bei unternehmensinternen Untersuchungen, PStR 2018, 231ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Neue Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater, PStR 2018, 77f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung in Erbfällen, PStR 2018, 92ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Keine Anrechnung von Kapitalertragsteuer aus Cum-Ex-Aktiengeschäften, PStR 2017, 106ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Grenzen des Verwendungsverbots nach § 393 Abs. 2 S. 1 AO, PStR 2017, 75f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Beilhilfe des Steuerberaters zur Steuerhinterziehung seines Mandanten, PStR 2017, 37ff. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Ein besonders schwerer Fall: Verlängerung der Verjährungsfrist nach § 376 AO bei „Altfällen“, PStR 2017, 49f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Leichtfertige Steuerverkürzung durch den Steuerberater? PStR 2016, 333f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Zustimmung für Umsatzsteuervoranmeldung nicht erteilt, Taterfolg ist nicht eingetreten, PStR 2016, 288f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung durch den Ehegatten, PStR 2016, 281f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- BFH bejaht Auskunftsersuchen an Presseunternehmen, PStR 2016, 259f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Versuch und Vollendung bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer, PStR 2016, 109f. (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Cum/Ex-Geschäfte: Kapitalertragsteuer darf nicht doppelt angerechnet werden, PStR 2016, 181
- Eintrag im Führungszeugnis bei weniger als 90 Tagessätzen, PStR 2016, 173 (gemeinsam mit Christina Odenthal)
- Strafklageverbrauch trotz umfangreicher neuer Erkenntnisse? PStR 2016, 133
- Kann ein Strafbefehl wirksam an einen Steuerberater zugestellt werden? PStR 2016, 105
- Festsetzung der Hinterziehungszinsen war bereits verjährt, PStR 2016, 53
- Kann trotz wirksamer Selbstanzeige eine Verbandsgeldbuße verhängt werden? PStR 2016, 27
- Cum-Ex-Deals: Wann ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht? PStR 2016, 13
Auszeichnungen
- 2024: Auszeichnung als „Best Lawyer 2024" im Bereich Corporate Governance & Compliance (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2024: Auszeichnung als „Best Lawyer 2024" im Bereich Steuerrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2024: Auszeichnung als „Best Lawyer 2024" im Bereich Steuerstrafrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2024: Auszeichnung als „Best Lawyer 2024" im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2024: Empfohlen im Bereich Dispute - White Collar Crime (Leaders League Rankings Germany)
- 2024: Empfohlen im Bereich Internal Investigations & Compliance (Leaders League Rankings Germany)
- 2024: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de" 2023/2024)
- 2023: Auszeichnung als „Best Lawyer 2023" im Bereich Corporate Governance & Compliance (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2023: Auszeichnung als „Best Lawyer 2023" im Bereich Steuerrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2023: Auszeichnung als „Best Lawyer 2023" im Bereich Steuerstrafrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2023: Auszeichnung als „Best Lawyer 2023" im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2023: Empfohlen im Bereich Dispute - White Collar Crime (Leaders League Rankings Germany)
- 2023: Empfohlen im Bereich Internal Investigations & Compliance (Leaders League Rankings Germany)
- 2022: Auszeichnung als „Best Lawyer 2022" im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2022: Auszeichnung als „Best Lawyer 2022" im Bereich Steuerstrafrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2022: Auszeichnung als „Best Lawyer 2022" im Bereich Steuerrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2022/2023: Auf Platz 1 der führenden Anwälte im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de“)
- 2022: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Compliance (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de" 2022/2023)
- 2022: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de" 2022/2023)
- 2022: Auszeichnung als „TOP-Anwalt 2022" im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (WirtschaftsWoche)
- 2021: Auszeichnung als „Best Lawyer 2022" im Bereich Steuerrecht (Handelsblatt/Fachverlag „Best Lawyers“)
- 2021: Auszeichnung als „TOP-Anwalt 2021" im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (WirtschaftsWoche)
- 2021: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Compliance (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de“) 2021/2022)
- 2021: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de“) 2021/2022)
- 2020: Auszeichnung als „TOP-Anwalt 2020" im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (WirtschaftsWoche)
- Seit 2020: „TOP-100 der meistempfohlenen Wirtschaftsanwälte in Deutschland" (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de“)
- 2020: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Compliance (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de" 2020/2021)
- 2020: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de" 2020/2021)
- 2019: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Compliance (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzelimonitor.de" 2019/2020)
- 2019: Auszeichnung als führender Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Kanzleimonitor des diruj – Studie „Kanzleimonitor.de" 2019/2020)
WERDEGANG
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Saarbrücken
- Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Zweibrücken
- Staatsanwalt im Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz, u.a. mehrere Jahre bei der Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen
- Rechtsanwalt und Partner bei einer Kanzlei in Bonn (Schwerpunktbereich Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht)
- Rechtsanwalt und Partner bei einer Strafrechtsboutique in Düsseldorf
- seit 2019 Partner bei RSM Ebner Stolz
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
- Ständiger Autor der PStR
"Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der richtige."
Philipp Külz, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)